Niederlande

Aufstallungspflicht wegen Geflügelgrippe verlängert

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Die niederländische Landwirtschaftsministerin Carola Schouten hat jetzt die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe verlängert. Die Ressortchefin begründet die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit der noch immer großen bis sehr großen Gefahr einer Einschleppung der hochansteckenden Geflügelpest. Die Aufstallungspflicht in den Niederlanden gilt bereits seit dem 23. Oktober 2020.

Laut Schouten ist die Seuchensituation in den Nachbarländern immer noch besorgniserregend. Vor allem in Frankreich und Deutschland würden weiterhin viele von der Geflügelgrippe betroffene Betriebe gemeldet. Außerdem seien seit Jahresbeginn Infektionen mit dem hochpathogenen Virus in größeren Betrieben in Dänemark, Schweden, Ungarn, Polen, der Ukraine, Litauen und Nordirland gemeldet worden. Außerdem weist die Ministerin darauf hin, dass die Krankheit nach Einschätzung von Experten weiter unter den in den Niederlanden lebenden Wildvögeln verbreitet sein dürfte.
Schouten hebt hervor, dass mit der Verlängerung der Aufstallungspflicht die 16-wöchige Ausnahmeregelung für die Vermarktung von Freilandeiern am 11. Februar endet. Bis dahin dürften Eier aus Betrieben mit Freilandhaltung trotz der Aufstallungspflicht noch als Freilandware verkauft werden. Danach müssten die Eier als Ware aus Bodenhaltung und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden.
In den Niederlanden wurde die Geflügelgrippe des Typs H5 zuletzt am 5. Januar auf einem Putenbetrieb in Moergestel festgestellt. Die dort eingerichteten Sperr- und Beobachtungsgebiete gelten noch bis Samstag dieser Woche. AgE (04.02.2021)
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