Urteil Landesdüngeverordnung

Backhaus befürchtet drastische Ausweitung der Roten Gebiete

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Vor falschen Erwartungen an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald zur Unwirksamkeit der Landesdüngeverordnung hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gewarnt. "Wir haben zwar das Verfahren verloren, aber die Verlierer sind am Ende die Landwirte selbst", erklärte der Minister als Reaktion auf die inzwischen eingegangene schriftliche Urteilsbegründung. Er rechnet damit, dass infolge der Entscheidung die Roten Gebiete massiv ausgeweitet werden könnten.


In dem Urteil werde in keiner Weise kritisiert, dass die vom Land zur Ausweisung der Roten Gebiete einbezogenen 552 Grundwassermessstellen ungeeignet gewesen seien, stellte der Minister klar. Bemängelt werde lediglich, dass zur Plausibilisierung dieses Messnetzes keine sogenannten "Stützmessstellen" herangezogen worden seien. Während sein Ressort der Auffassung sei, dass dies aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften des Bundes im Ermessensspielraum der Länder liege, sehe das Gericht darin eine Verpflichtung des Landes.
"Es gibt in Deutschland kein einheitliches Verfahren zur Ausweisung Roter Gebiete", betonte Backhaus. Jedes Bundesland habe einen anderen Weg eingeschlagen. Mecklenburg-Vorpommern habe diesen Weg gewählt, weil nur dadurch eine Binnendifferenzierung bei der Ausweisung der Roten Gebiete habe erreicht werden können. "Damit haben wir in erster Linie den Wünschen der Landwirtschaft entsprochen und wollten erreichen, dass möglichst weite Teile der landwirtschaftlichen Fläche weiterhin gut bewirtschaftet werden können und nicht pauschal Einschränkungen bei der Düngung unterliegen", erläuterte der SPD-Politiker. Aufgrund der unterschiedlichen Lesart des Gerichtes hinsichtlich der Einbeziehung von Stützmessstellen habe es dieses Vorgehen so aber nicht anerkannt. Damit sei nun genau das eingetreten, "was wir vermeiden wollten".
Der Minister wies darauf hin, dass die Gebiete nach Bundesrecht nun neu ausgewiesen und bekanntgemacht werden müssten. Dadurch könnten künftig rund 85 % landwirtschaftliche Fläche statt bislang rund 13 % der landwirtschaftlichen Fläche zu Roten Gebieten erklärt werden. Er könne sich nicht vorstellen, so Backhaus, "dass irgendein Landwirt dieses Urteil begrüßt". Er appellierte daher an alle Beteiligten, erneut im Sinne der Sache weiter konstruktiv zusammenzuarbeiten. AgE (15.11.2021)
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