Rote Gebiete

Backhaus kontert Kritik vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: pixabay.com
Die Kritik des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern am Entwurf der Düngelandesverordnung hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zurückgewiesen. "Die Behauptung, dass künftig nahezu die Hälfte der Ackerflächen in Mecklenburg-Vorpommern Einschränkungen bei der Düngung unterliegen, ist schlichtweg falsch", stellte der SPD-Politiker klar. Nach seinen Angaben gehörten nach der alten Düngelandesverordnung 13 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) zu den Roten Gebieten, und nach dem neuen Entwurf sind es etwa 32 %.


Backhaus unterstrich, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes "exakt umgesetzt" worden sei. Die Gebietsvergrößerung ergebe sich unter anderem aus dem Wegfall der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung, aber auch aus den strengeren Vorgaben bei der Beurteilung von Wasserschutzgebieten. Demnach werde ein ganzes Wasserschutzgebiet als Rotes Gebiet ausgewiesen, sofern nur eine Messstelle in diesem Bereich eine erhöhte Nitratbelastung aufweise. Zudem müssten erstmals denitrifizierte Verhältnisse, das heißt das natürliche Abbauvermögen von Nitrat, bei der Ausweisung beachtet werden, erläuterte der Minister.
Backhaus zufolge liegen der aktuellen Gebietskulisse 881 Messstellen zugrunde, während es zuvor nur etwas mehr als 550 gewesen waren. Insofern sei die aktuelle Gebietskulisse deutlich differenzierter, betonte der Minister. Das hätten sich die Landwirte immer gewünscht, um auch dem Verursacherprinzip näher zu kommen.
Als "irreführend und zwecklos" bezeichnete es der SPD-Politiker, in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu verweisen. Die Grundlagen der Ausweisung hätten sich "drastisch verändert"; an die Änderungen hätten sich alle Bundesländer zu halten. Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist laut Backhaus zudem ausschlaggebend dafür, dass die EU-Kommission von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Abstand nimmt. "Das wird in der Argumentation ausgelassen", stellte der Ressortchef fest und betonte, dass die Landesregierung dies nicht mache, "um die Landwirte zu ärgern, sondern um das Grundwasser zu schützen und drastische Mehrbelastungen des Steuerzahlers zu vermeiden". Backhaus wies auch den Vorwurf, die Landwirte nicht ernst zu nehmen oder zu übergehen, "entschieden zurück". AgE/fl (31.10.2022)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl