Nährwertkennzeichnung

Bahn frei für den Nutri-Score

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In Deutschland kann die Nährwertkennzeichnung Nutri-Score seit heute rechtssicher eingesetzt werden. Die entsprechende Verordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die CDU-Politikerin sieht nun die Wirtschaft und den Handel am Zug. "Ich habe die klare Erwartung an die Lebensmittelwirtschaft, dass sie die Kennzeichnung nutzt - die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir jetzt geschaffen", so Klöckner. Nach ihren Worten bietet der Nutri-Score für Verbraucher leicht verständliche und vergleichbare Informationen; damit sei er eine hilfreiche Orientierung am Supermarktregal.


Laut dem Lebensmittelverband Deutschland nutzen viele Unternehmen die Kennzeichnung bereits oder haben angekündigt, dies künftig zu tun. Verbandspräsident Philipp Hengstenberg begrüßte die geschaffene Rechtssicherheit, forderte aber zugleich Nachbesserungen. "Nicht selten führt der derzeitige Algorithmus zu Ergebnissen, die wichtige Aspekte einer ausgewogenen Ernährung nicht ausreichend berücksichtigen", erklärte Hengstenberg. Gerade bei unterschiedlich zusammengesetzten Lebensmitteln kämen zum Teil "paradoxe" Bewertungen heraus, die gängigen Ernährungsempfehlungen widersprächen. Ziel sei es ausdrücklich nicht, die Bewertungsmethode zu verwässern, sondern sie zu verbessern. Nach Ansicht des Lebensmittelverbandes müssen in einem nächsten Schritt die Nachbesserungen auf europäischer Ebene abgestimmt werden. Am Ende müsse ein harmonisiertes EU-System stehen, indem sich alle Länder wiederfinden könnten.
Auch die Biobranche pocht erneut auf eine Überarbeitung der Kennzeichnung. Der Vorstand für Lebensmittel vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Volker Krause, forderte Klöckner auf, die Schwächen des Systems dringend zu beheben. Krause kritisierte eine "fatale" Benachteiligung von Biolebensmitteln. "Wie kann es etwa sein, dass ein Bio-Orangensaft im Nutri-Score schlechter wegkommt als ein hochverarbeiteter Saft mit Zuckerersatz", fragte der BÖLW-Vorstand. Nach seiner Ansicht honoriert das Kennzeichnungssystem das "Schöntricksen" von Lebensmitteln mit kritischen Inhaltsstoffen. Ernährungsphysiologische Vorteile, die beispielsweise nachweislich in Vollkornprodukten steckten, würden hingegen nicht berücksichtigt, genauso wenig wie der Verarbeitungsgrad.
Ähnlich äußerte sich die ernährungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Renate Künast. Die Bundesregierung müsse nun dafür sorgen, dass der Algorithmus regelmäßig überprüft und angepasst werde, damit beispielsweise der Einsatz von Süßstoffen oder Geschmacksverstärkern nicht belohnt werde. Dafür sei eine Begleitung durch einen wissenschaftlichen Beirat dringend notwendig. AgE (06.11.2020)
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