Corona-Krise

Bauernverband begrüßt erweiterte Finanzhilfen für Nutztierhalter

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Deutscher Bauernverband
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.


Überbrückungshilfe III kann nach Angaben des Bauernverbandes für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen der Corona-bedingte Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat 2019 bei mindestens 30 % liegt. Nach ersten Buchführungsauswertungen der Land-Data für die Monate November und Dezember seien viele spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III könne dabei aber nur über "prüfende Dritte" wie den Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erfolgen, stellte der DBV klar. AgE (13.02.2021)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl