Ökologische Vorrangflächen

Bauernverband bittet um unbürokratische Umsetzung bei Freigabe zur Futternutzung

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Mit Blick auf die regional auch in diesem Jahr prekäre Futterversorgung begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplante Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung für eine erneute Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zur Futternutzung. In einer Stellungnahme unterstützt der Bauernverband den vom Agrarressort vorgelegten Verordnungsentwurf uneingeschränkt, macht aber zusätzliche Vorschläge zur Unterstützung der von der diesjährigen Trockenheit betroffenen Tierhalter.


Für eine hinreichende Futterversorgung in den Betrieben sei eine möglichst unbürokratische und zeitnahe Umsetzung der Ausnahmeregelung durch die Länder erforderlich, heißt es in dem Papier. Um den Bürokratieaufwand für Landwirte und Behörden möglichst gering zu halten, sind aus Sicht des Bauernverbandes genehmigungsfreie Verfahren von Vorteil, die allenfalls eine Anzeige der Futternutzung bei den zuständigen Stellen vorsehen.
Der DBV empfiehlt zudem die genehmigungsfreie und zeitlich unbeschränkte Futtergewinnung nach Aussaat der Saatgutmischungen für Zwischenfrüchte sowie Bestände mit Untersaaten von Gras und Leguminosen. Er schlägt außerdem vor, die Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen nicht nur auf der einzelbetrieblichen Ebene zu gestatten, sondern bei Bedarf auch den regionalen und überregionalen Futtertransfer zuzulassen. AgE (18.08.2020)
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