Novelle zur TA Luft

Bauernverband drängt auf Änderungen in wesentlichen Punkten

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) bleibt bei seiner scharfen Kritik an der aktuell vorliegenden Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), die morgen im Bundesrat zur Abstimmung gestellt wird. In einem Brief an die Agrar- und Umweltminister sowie Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer, der AGRA-EUROPE vorliegt, warnt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken nochmals vor den Folgen der geplanten Novelle, die nach derzeitigem Stand zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels zu werden drohe, ohne beim Tierwohl eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.


Krüsken zufolge werden die bisher innerhalb der Bundesregierung gefundenen Kompromisse zwischen Luftreinhaltung, wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und Vollzugstauglichkeit von Genehmigungsverfahren durch die Beschlüsse vom Umweltausschuss des Bundesrates konterkariert. Diese führten zu einer massiven Verschärfung der ohnehin schon hohen Anforderungen, da hierdurch Lasten einseitig auf die Wirtschaft verlagert und Anforderungen für Genehmigungsverfahren drastisch verschärft würden, erklärte der DBV-Generalsekretär.
Der Bauernverband sieht die vorliegende Fassung der TA Luft mit den Ausschussempfehlungen als nicht geeignet an, die Modernisierung der Tierhaltung im Sinne von Tierwohl und Luftreinhaltung zeitlich, praktisch und finanziell tragbar voranzubringen. Nach seiner Einschätzung besteht daher in wesentlichen Punkten dringender Änderungsbedarf. Dies gilt ihm zufolge nicht zuletzt für den geplanten verpflichtenden Einbau von Abluftreinigungsanlagen und weitere Maßnahmen, die auch für Bestandsanlagen gelten sollen. Diese seien unverhältnismäßig, überforderten die meisten Betriebe wirtschaftlich und würden zu einem "immensen Strukturbruch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung führen", warnt der DBV. Er hält in diesem Punkt einen Bestandsschutz für "unbedingt erforderlich".
Aus Sicht des Verbandes fehlt es bei der aktuellen TA Luft-Novelle auch an einer Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und der Luftreinhaltung. Nötig sei eine Priorisierung der Tierwohlanwendungen bei Genehmigungsverfahren statt des derzeit vorgesehenen Ermessensspielraums für die Genehmigungsbehörden. Der DBV beklagt zudem Inkompatibilitäten zwischen Bau- und Immissionsschutzrecht, die jegliche Weiterentwicklung der Tierhaltung in Frage stellten. Er fordert beim Rechtsrahmen Änderungen zugunsten eines Bestandsschutzes für Betriebe bei einer "Verbesserungsgenehmigung".
Darüber hinaus verlangt der DBV, dass Bagatell- und Irrelevanzgrenzen in der TA Luft nicht weiter eingeengt und Genehmigungsverfahren so einfach wie möglich gehalten werden, um gerade auch kleineren Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer Tierhaltungsbedingungen zu ermöglichen.
Weitere Verschärfungen bei der Verträglichkeitsprüfung von Stickstoff- und Säureeinträgen für Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete werden vom Bauernverband ebenso abgelehnt wie Verschärfungen der Anforderungen an Geruchsemissionen in Anhang 7 der TA Luft. Das Thema Bioaerosole sollte nach Auffassung des DBV sogar ganz aus der Technischen Anleitung gestrichen werden, da hierzu bislang keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. AgE (28.05.2021)
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