Gentechnikrecht

Bauernverband fordert innovationsoffene Novellierung

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Für eine Änderung der europäischen Gentechnikgesetzgebung spricht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) aus. "Wir plädieren für eine innovationsoffene und dem wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werdende Novellierung des Gentechnikrechts", erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute mit Blick auf die anstehende Veröffentlichung der EU-Studie zu neuen Züchtungstechniken.


Krüsken zeigte sich besorgt über die aktuelle Diskussion: "Wir sollten hier stärker auf die Wissenschaft hören und weniger ideologisch argumentieren." Die heimischen Landwirte Bauern brauchten dringend neue Züchtungstechniken, um schnell widerstandsfähigere Kulturpflanzen zu erhalten. Auch damit könne den Folgen des Klimawandels und dem wachsenden Schädlingsdruck begegnet werden. "Mit dem Einsatz dieser Techniken können unsere Bauern den Pflanzenschutzmitteleinsatz noch weiter verringern", so der DBV-Generalsekretär.
Laut Krüsken stellt die derzeitige verfahrensbezogene Rechtsprechung die Agrar- und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme. Die Hauptanwendungsbereiche der Genomeditierung seien verbesserte agronomische Eigenschaften, verbesserte Nahrungs- und Futtermittelqualitäten und verbesserte Krankheitsresistenzen. Entsprechende Sorten könnten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU-Kommission leisten: "Gerade verbesserte krankheitsresistente Sorten bieten den Landwirten großes Potential, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ertrags- und Qualitätsverluste zu reduzieren und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz."
Diese vielversprechenden Entwicklungen stünden den Landwirten aufgrund der bestehenden Rechtslage jedoch nicht zur Verfügung, kritisierte Krüsken. Der DBV fordere daher eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts, damit genomeditierte Organismen, deren Veränderungen nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden seien und auch mithilfe konventioneller Züchtungsverfahren entstehen könnten, vom Geltungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen werden.
Zugleich bekräftigte Krüsken die ablehnende Haltung des Bauernverbandes gegenüber Patenten auf Tiere und Pflanzen. Dies gelte auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden. Diese dürften nicht dazu führen dürfen, dass das eigentliche Schutzregime für geistiges Eigentum im pflanzlichen Bereich, den Sortenschutz, ausgehebelt werde. AgE (28.04.2021)
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