Düngelandesverordnung

Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und Backhaus im Clinch

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Die Düngelandesverordnung sorgt in Mecklenburg-Vorpommern weiter für Spannung zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand und der Regierung. Der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, warf heute dem Agrarressort mit Dr. Till Backhaus an der Spitze ein Spiel "auf Zeit" vor, anstatt zügig und rechtskonform eine neue Verordnung zu erarbeiten, die verursachergerecht durch landwirtschaftlichen Einfluss nitratbelastete Flächen ausweise. Zu Wochenbeginn reichte das Landwirtschaftsministerium Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald gegen das Urteil vom 5. November ein, mit dem die Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt wurde.


Kurreck kritisierte, dass die Entscheidung des Ministeriums allein aus taktischen Erwägungen getroffen worden sei. "Sie hat zur Folge, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern weiter in Ungewissheit wirtschaften müssen", beklagte der Landesbauernpräsident. "Jeglicher rechtlicher Grundlage" entbehrt nach Auffassung des Verbandes die Aussage von Backhaus, dass nach dem Urteil des OVG zukünftig rund 85 % statt 13 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern zu Roten Gebieten erklärt würden. "Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Verfassung", stellte Kurreck klar. Sollte das Land trotz und unter Missachtung dieser Bedenken großflächige Rote Gebiete ausweisen, wäre bei diesem Thema die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage gestellt. Zudem wären weitere Klagen von Landwirten wahrscheinlich.
Backhaus wies derweil die Kritik des Bauernverbandes zurück und entgegnete, dass dieser offenbar "Scheuklappen" aufhabe und "letztlich nur die eigenen Vorstellungen gelten" lasse. "Dazu gehört in erster Linie, möglichst ohne große Einschränkungen weiter wirtschaften zu können", sagte der SPD-Politiker. Das sei zwar betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, werde aber nicht den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltschonende und klimaangepasste Landwirtschaft gerecht.
Als "paradox" wertete es der Minister, dass die Düngelandesverordnung "ausgerechnet" durch eine Klage von Landwirten gekippt worden sei. Da eine Revision durch das OVG Greifswald nicht zugelassen worden sei, habe das Ministerium nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Ziel sei es, doch noch in Revision gehen zu können. Um die Regelungslücke zu schließen, werde parallel mit Hochdruck an einer neuen Düngelandesverordnung gearbeitet, die bis zum Beginn der Düngesaison im März Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte schaffen solle, erklärte Backhaus. AgE (15.12.2021)
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