Ukraine

Befristete Aussetzung der EU-Zölle kann zeitnah in Kraft treten

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Sämtliche Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Lieferungen in die Europäische Union werden für ein Jahr aufgehoben. Das Europaparlament stimmte dem betreffenden Kommissionsvorschlag heute mit großer Mehrheit zu. Die Maßnahme können nun zeitnah in Kraft treten; und zwar ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.


Befürchtungen einzelner Akteure, die Handelserleichterungen könnten die Gefahr der Einschleppung der in der Ukraine grassierenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) erhöhen, widersprach eine Sprecherin der Kommission. Gegenüber AGRA-EUROPE betonte sie, dass die Einfuhren von Schweinefleisch momentan aufgrund des Seuchenschutzes ohnehin ausgesetzt seien.
Die Abgabenentlastung betrifft vor allem Produkte, die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit genießen. Genannt werden im Einzelnen Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sowie landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungserzeugnisse, für die bislang Zollkontingente gelten.
Auch für Industriewaren, für die die Zölle bis Ende 2022 ohnehin abgebaut worden wären, soll nun früher die Abgabenfreiheit gelten. Außerdem wurde die Aussetzung aller Antidumping- und Schutzmaßnahmen der EU gegenüber ukrainischen Stahllieferungen - ebenfalls für ein Jahr - gebilligt.
Ausgehend von den Einfuhren aus der Ukraine im Jahr 2021 ist nach Schätzung der Brüsseler Behörde mit einem Verlust an Zolleinnahmen von knapp 31 Mio Euro zu rechnen. Darüber hinaus wird der Verlust an Antidumpingzöllen auf etwa 35 Mio Euro veranschlagt. Brüssel stellte allerdings klar, dass die Einbußen sehr wahrscheinlich niedriger ausfallen dürften, da die Einfuhren aus der Ukraine durch den Krieg bereits jetzt schon deutlich beeinträchtigt seien. AgE (20.05.2022)
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