Corona-Krise

Überbrückungshilfe III Plus geht in die Verlängerung

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Die Corona-Überbrückungshilfe III Plus geht in die Verlängerung: Noch bis zum Jahresende können auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Anträge auf einen Fixkostenzuschuss für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wie das für die Abwicklung zuständige Bundeswirtschaftsministerium heute zum Programmstart mitteilte, muss der Antrag auf die Corona-Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte - das ist beispielsweise der Steuerberater - über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.


Erstattet werden den Ressortangaben zufolge wie bisher bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch über 70 %, bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen zwischen 50 % und 70 % und bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 % Umsatzeinbruch; jeweils im Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat des Jahres 2019. Damit die Hilfen schnell wirken, sind Abschlagszahlungen bis zu 100 000 Euro pro Monat vorgesehen.
Unternehmen, die die Überbrückungshilfe für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben und weitere Finanzhilfen benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate laut einem Hinweis des Wirtschaftsressorts unbürokratisch über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können demnach jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. AgE (08.10.2021)
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