Brief an Schulze

Bioenergiebranche drängt auf Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen

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In einem Schreiben an Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben Verbände der Bioenergiebranche den Verzug bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) scharf kritisiert. Die 13 Verbände fordern darin die Bundesregierung auf, "die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen". Sie verweisen hierzu auf die zum 1. Juli 2021 neu in Kraft getretene RED II. "Spätestens" bis zu diesem Datum hätte die nationale Umsetzung durch Änderung der Biomassestrom- (BioSt-NachV) und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) abgeschlossen sein müssen. Betont wird, dass die Branche zur Nachhaltigkeit stehe und "nicht nachvollziehen" könne, "weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf europäischer Ebene immer noch keine innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Verordnungen vorliegen".
Die Branche erwartet den Verbänden zufolge eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, "dass die von ihr zu verantwortenden Verzögerungen bei der BioSt-NachV und BioKraft-NachV nicht zum Nachteil der Bioenergie ausfallen werden". Als Konsequenz aus der "unsicheren Lage" und der "Verschleppung" bei der Umsetzung werden praxisgerechte Übergangsfristen und rechtlich verbindliche Klarstellungen gefordert. "Je später die Verordnungen in Kraft treten, desto länger müssen die Übergangsfristen ausfallen", heißt es in dem Schreiben. Aktuell werde der Rohstoff geerntet, der in den kommenden Monaten beziehungsweise für das Jahr 2022 als Grundlage für die Produktion und Anrechnung von Biokraftstoffen sowie auf die Treibhausgas-(THG)-Quotenverpflichtung diene.
Vor diesem Hintergrund sehen die 13 Verbände eine verbindliche Mitteilung als "dringend" geboten, wie mit der Ernte 2021 umzugehen sei. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Bioenergieunternehmen und auch die Zertifizierungsstellen sowie Auditoren einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung der noch unbekannten Verordnungen benötigten, und Unternehmen, die Strom aus fester und gasförmiger Biomasse produzierten, neu in den Geltungsbereich der RED II fielen. Angesichts dessen fordern die Verbände eine Umsetzungsfrist für neu betroffene Unternehmen bis zum 1. Januar 2023.
Die Bioenergieverbände weisen außerdem auf die stets konstruktive Rolle der Branche bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hin, die mit der Schaffung von eigenen Nachhaltigkeitszertifizierungssystem wie REDcert für den Kraftstoffbereich oder SURE für feste und gasförmige Bioenergie unterstützt worden seien. AgE (18.08.2021)
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