Biokraftstoffe: Energiepolitiker im Europaparlament gegen iLUC-Faktoren

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die Energieexperten des Europaparlaments haben sich gegen eine Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC) in der EU-Gesetzgebung zu Biokraftstoffen ausgesprochen, zumindest für den Moment. Der Ausschuss für Industrie, Transport und Energie votierte heute dafür, erst robustere wissenschaftliche Ergebnisse des tatsächlichen Einflusses von iLUC auf Treibhausgasemissionen abzuwarten. Gleichzeitig räumen sie ein, dass solche Auswirkungen beträchtlich sein könnten. Deshalb sollte der Anteil von konventionellem Biodiesel und Bioethanol, der auf die EU-Klimaziele angerechnet werden kann, auf maximal 6,5 % am Gesamtenergieverbrauch des Transportsektors begrenzt werden; das sind 1,5 Prozentpunkte mehr, als von der Kommission vorgeschlagen wurden. Im Gegenzug wollen die Ausschussmitglieder Alternativen zu konventionellen, nahrungsmittelbasierten Biokraftstoffen vorantreiben. Die Nutzung solcher Produkte, die beispielsweise auf Algen basieren und sich derzeit noch in der Entwicklung befinden, soll über Beimischungsquoten gefördert werden. Ihr Anteil am Transportenergieverbrauch soll 2016 wenigstens 0,5 % betragen und bis 2025 auf 4 % steigen.
Mit der Abstimmung zementiert der Energieausschuss seinen Abstand zum federführenden Umweltausschuss; dort fährt die liberale Berichterstatterin Corinne Lepage nämlich einen weitgehend unterschiedlichen Ansatz: Biotreibstoffe der ersten Generation sollen bis Ende 2017 von den iLUC-Auflagen ausgenommen bleiben - und zwar für eine Erzeugung auf dem Niveau der Jahre 2010 bis 2012. Von 2018 bis 2020 soll diese Ausnahmeschwelle auf das Produktionsniveau von 2008 abgesenkt werden und danach entfallen. Eine Abstimmung über Lepages Bericht ist für den 10. Juli vorgesehen. Der Energieausschuss gilt bei diesem Dossier als „beigeordnet“; das heißt, im Ausschuss angenommene Änderungsanträge werden nicht noch einmal vom Umweltausschuss gefiltert, sondern wandern nach der Sommerpause direkt in die Plenumsabstimmung. In welche Richtung sich das Parlament insgesamt bewegt, dürfte erst danach klar sein.
Im Vorfeld der heutigen Ausschussabstimmung hatte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Prof. Olivier De Schutter, noch einmal seine Bedenken hinsichtlich der Förderung von Biokraftstoffen der ersten Generation unterstrichen. Branchenverbände, unterstützt vom Giessener Agrarökonomen Prof. Michael Schmitz und seinem Löwener Kollegen Prof. Jo Swinnen, lehnten hingegen eine Tank-und-Teller-Diskussion als realitätsfremd ab. AgE (24.06.2013)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl