Nationale Umsetzung von RED II

Biokraftstoffwirtschaft pocht auf Nachbesserungen

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Die Biokraftstoffwirtschaft macht weiter Front gegen die geplante Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) der Europäischen Union im Verkehrssektor. Aus Sicht einer Verbändeallianz ist der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf nicht geeignet, die heutige Treibhausgasminderung durch nachhaltige Biokraftstoffe für die Zukunft tatsächlich zu sichern und neue Kraftstoffalternativen im Markt zu etablieren. Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), der Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und der Fachverband Biogas (FvB) fordern deshalb inhaltliche Nachbesserungen im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren.
"Es ist positiv, dass die Treibhausgas (THG)-Minderungsquote auf 22 % für das Jahr 2030 erhöht wurde", erklärte der BBE-Vorsitzende Artur Auernhammer heute bei einer virtuellen Pressekonferenz stellvertretend für die Verbändeallianz. Die THG-Quote solle gemäß dem vorgelegten Gesetzentwurf von heute 6 % mit dem Zwischenziel von 8 % im Jahr 2024 aber deutlich zu langsam ansteigen, monierte Auernhammer. Erst ab 2026 sei eine beschleunigte Steigerung auf 22 % im Jahr 2030 vorgesehen. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und auch solche aus Abfällen und Reststoffen seien deshalb in den nächsten fünf Jahren stark gefährdet. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass Biokraftstoffe durch Mehrfachanrechnungen für andere Erfüllungsoptionen - beispielsweise Ladestrom oder Wasserstoff - aus der Quote und damit aus dem Markt gedrängt würden.
Ebenfalls nicht überzeugen kann aus Sicht der Verbändeallianz die im Gesetzentwurf vorgesehene Festlegung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 % bis 2030. Deshalb sollte darüber in den parlamentarischen Beratungen noch einmal intensiv nachgedacht werden. Schlecht kommt bei den Biokraftstoffverbänden auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrfachanrechnungen ausgewählter Erfüllungsoptionen auf die THG-Quote weg. So solle zum Beispiel Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet werden. "Wir lehnen diese Mehrfachanrechnungen ab, weil sie Klimaschutz durch Rechentricks vortäuschen", stellte Auernhammer klar. In dieser Auslegungsform verliere die THG-Quote ihre Aussagekraft über reale Treibhausgaseinsparungen und den tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr. AgE (14.01.2021)
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