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Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Notwendig dafür seien wirksame Maßnahmen für die mittelständische Lebensmittelwirtschaft, für mehr Tierwohl, eine gute Gemeinschaftsverpflegung, ferner Wahlfreiheit in Sachen Gentechnik sowie natürlicher Pflanzenschutz, heißt es in einer Resolution zur Bundestagswahl 2025, die die Mitgliederversammlung des Bio-Spitzenverbandes am Mittwoch (11.12.) in Berlin beschlossen hat. Ziel ist es laut der BÖLW-Vorsitzenden Tina Andres, die Lebensmittelwirtschaft zukunftsfest, umweltschonend und gesellschaftlich anschlussfähig zu gestalten und die unternehmerische Verantwortung für Gemeinwohlleistungen zu stärken.
Der Verband betont die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Landwirtschaft, Züchtung, Verarbeitung und Handel zügig zu verbessern. Dazu beitragen könne eine einfachere und wirksame dreistufige Förderung durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die strikt Ökosystemleistungen honoriere. Die Benachteiligung von Biounternehmen durch bürokratische Doppelbelastungen müsse aufgehoben, die ökologische Züchtungsforschung ausgebaut werden. Schließlich müsse eine gute Gemeinschaftsverpflegung gestärkt werden.
Integrierten Pflanzenschutz umsetzen
Der BÖLW lobt die gesetzlich verpflichtende Haltungskennzeichnung für Mastschweine mit Bio als höchster Haltungsstufe und fordert eine Weiterentwicklung mit einer Ausweitung der Kennzeichnung auf Rindfleisch sowie einer Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung. Um die längerfristigen Züchtungsprogramme abzusichern, müsse die ökologische Tierzucht verstetigt und gestärkt werden.
Dringend reduziert sehen will der Verband den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Vorgeschlagen werden die Einführung einer "Pestizidabgabe" sowie ein Ausbau der Forschung zu Pflanzengesundheit ohne chemisch-synthetische Mittel. Der EU-rechtlich seit 2009 gesetzlich vorgeschriebene integrierte Pflanzenschutz müsse endlich in Deutschland umgesetzt werden. Chemisch-synthetische Pestizide hätten dabei Nachrang gegenüber präventiven und nicht-chemischen Maßnahmen. AgE
(16.12.2024)