EU-Ökoverordnung

BÖLW: Neue Regeln setzen Nachhaltigkeitsstandards

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Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt". An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden müsse, sorge die Gesetzgebung sowohl beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem.
Im Einzelnen verweist der BÖLW unter anderem auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für bestimmte Erzeugnisse. So könnten jetzt auch "landwirtschaftsnahe Produkte" wie beispielsweise Bienenwachs oder Leder nach Ökostandards zertifiziert werden. Verschärft wurden laut dem Bio-Spitzenverband die Regeln für den Einsatz von Aromen. Verboten worden sei der Einsatz von Nanostoffen in der Herstellung von Biolebensmitteln.
Positiv steht der BÖLW auch der Sicherstellung des bodengebundenen Anbaus gegenüber. So sei vorgeschrieben, dass Ökopflanzen auch im Unterglasanbau ausschließlich im gewachsenen Boden angebaut werden müssten. Darüber hinaus stellt der Verband fest, dass mit den neuen Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und der Schaffung einer Saatgutdatenbank sowie dem Setzen von Anreizen für die Öko-Züchtung künftig mehr Biosaatgut verfügbar sein werde.
Neue Regeln gibt es auch für die ökologische Tierhaltung. Viele neue und erstmalige Vorschriften betreffen dabei die Geflügelhaltung, speziell die Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennenhaltung. Einen "Paradigmenwechsel beim Import" sieht der BÖLW dahingehend, dass künftig Konformität herrschen wird. Es müssten also die EU-Regeln "eins zu eins angewendet werden".
Hervorgehoben wird schließlich, dass die Kontrollen auf den Biobetrieben auch zukünftig mindestens einmal jährlich stattfinden müssten, aber risikoorientierter ausgestaltet werden sollten. Zudem hätten Landwirte, Händler und Importeure nachzuweisen, dass sie Vorsorgemaßnahmen gegen den Eintrag nicht erlaubter Stoffe betreiben. AgE (08.01.2022)
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