Rote Gebiete

Bundeskabinett beschließt Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung

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Ein weiterer Schritt hin zu einer bundeseinheitlichen Ausweisung der Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung ist vollzogen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wird mit der vom Kabinett heute beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) eine verbesserte Qualität und Quantität der Messstellen sowie eine Vereinheitlichung bei der Ausweisung durch die Länder verbindlich vorgeschrieben. Die Kriterien dafür waren von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Festgelegt würden unter anderem höhere Anforderungen an eine Grundwassermessstelle sowie eine Mindestdichte: Auf 50 km² müsse es künftig mindestens eine Messstelle geben, erklärte das Ministerium.
Mit der AVV wird laut Agrarressort ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus verschiedenen Messnetzen zusammensetzt. Dabei sollen nur die "landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen" Verwendung finden. Neben dem Nitratgehalt im Grundwasser würden künftig auch die Standortfaktoren wie Bodenart oder Grundwasserbildung sowie die Nährstoffflüsse aus der Landwirtschaft mit in die Berechnung einbezogen.
Hinsichtlich des Phosphateintrags soll gemäß der AVV festgelegt werden, ab wann Einträge aus der Landwirtschaft signifikant werden und ein belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss. Signifikante Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft liegen vor, wenn deren Anteil am Gesamtphosphateintrag größer als 20 % ist. Zudem sind Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag geplant. Durch Phosphat eutrophierte Gebiete müssen nicht ausgewiesen werden, wenn der Eintrag überwiegend aus Punktquellen, zum Beispiel dem Ablauf einer Kläranlage, stammt und zusätzliche düngebezogene Maßnahmen keine Verbesserung erwarten lassen.
Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig im Turnus der EU-Nitratrichtlinie alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter als 48 Monate sein. Auch können einzelbetriebliche Daten bei der Ausweisung genutzt werden, soweit diese validiert sind. Dies könnte laut Ministerium dabei helfen, einzelne Flächen von Betrieben aus der Kulisse auszunehmen.
Die bundeseinheitlichen Kriterien seien ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit, betonte Ressortchefin Julia Klöckner. Bisher sei das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich gewesen, was zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt habe, denn keiner wolle zu Unrecht für etwas verantwortlich gemacht werden. Hier werde nun für Transparenz gesorgt; das sei entscheidend, um das Grundwasser sauber zu halten, so Klöckner.
Nach Angaben der Ministerin wird sich der Bundesrat voraussichtlich am 18. September 2020 mit der Verwaltungsvorschrift befassen. Die AVV könnte in diesem Fall Ende September in Kraft treten. Die Bundesländer hätten dann noch bis Ende des Jahres Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen anzupassen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellte zu der AVV fest, dass hiermit auch dem Verursacherprinzip stärker Rechnung getragen werde. Zusammen mit dem Anfang Mai erneut novelliertem Düngerecht bestehe damit eine solide Grundlage, um die Nitratbelastung de Grundwassers und die Nährstoffbelastung von Gewässern zu verringern. Bei den Diskussionen um die Düngeregeln müsse man sich immer wieder vor Augen führen, dass das Trinkwasser für mehr als zwei Drittel der Bevölkerung aus dem Grundwasser stamme, so Schulze. AgE (13.08.2020)
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