Waldprämie

Bundesrat erleichtert verwaltungsmäßige Umsetzung

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Einer zügigen Auszahlung der "Nachhaltigkeitsprämie" für den Wald steht nichts mehr im Wege. Der Bundesrat hat heute - wie erwartet - der Novelle des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes zugestimmt. Darin enthalten ist eine Änderung von sozialrechtlichen Bestimmungen, um eine Übermittlung von Daten zwischen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für die Beantragung der Waldprämie zu ermöglichen.


Laut der Berufsgenossenschaft wird ihr die FNR als die mit der Bearbeitung der Anträge beauftragte Stelle das vom forstwirtschaftlichen Unternehmer anzugebende Aktenzeichen und die Unternehmens-ID maschinell übermitteln. Die LGB meldet anschließend den Namen, die Anschrift und die Größe der erfassten Waldfläche maschinell zurück. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass in kurzer Zeit eine hohe Zahl von Anträgen bearbeitet werden können. Es sollen schon rund 30 000 Anträge gestellt worden sein.
In einer Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass finanzielle Unterstützungen für den Wald grundsätzlich eine klare Lenkungswirkung haben müssen. "Eine pauschale Flächenförderung sollte nicht dauerhaft stattfinden und wird daher abgelehnt", mahnen die Länder. Sie betonen zugleich ihr großes Interesse, gemeinsam mit dem Bund einen langfristigen Ansatz zu entwickeln, "der auf die Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen nachhaltig bewirtschafteter klimastabiler Wälder fokussiert ist und der die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dadurch dauerhaft in die Lage versetzt, ihre Wälder klimastabil und biodiversitätsfördernd weiterzuentwickeln und umzubauen".
Für die "Nachhaltigkeisprämie" stehen insgesamt 500 Mio Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung der Waldfläche nach den Kriterien des Paneuropäischen Forstzertifikats (PEFC) oder des Forest Stewardship Council (FSC). Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. AgE (30.11.2020)
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