Verursacherprinzip umsetzen

Bundesregierung beschließt neues Düngegesetz

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Das Kabinett hat heute den vom Bundesandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung soll zum einen die rechtliche Voraussetzung für eine geplante Änderung der Stoffstrombilanzverordnung geschaffen werden. Zum anderen soll die Gesetzesnovelle die Möglichkeit eröffnen, eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung vorzulegen. Mit dieser Verordnung sollen die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe künftig nachvollzogen und bewertet werden können. Die Betriebsdaten sollen "mittelfristig" die Basis bilden, Betriebe zu entlasten, die wasserschonend arbeiten und damit das Verursacherprinzip bei den Düngeregeln stärker zur Geltung zu bringen.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht die Novelle als "einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Düngepraxis, zu Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte und zu sauberen Gewässern". Zentrales Ziel sei es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken. Unwahrscheinlich ist allerdings, dass der ursprüngliche Zeitplan eingehalten und das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Aufgrund von Bedenken der FDP-Ministerien war die Kabinettsbefassung mehrfach verschoben worden.
Özdemir zeigte sich erleichtert über den nunmehr erreichten Beschluss: "Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt." Einige Regionen in Deutschland kämpften seit Jahren mit einer sehr hohen Nitratbelastung in ihren Gewässern. Ein Grund dafür seien Düngeregeln, "die über die Jahre zwar immer wieder geändert wurden, aber nicht verlässlich und wirksam genug sind". Die Ampelkoalition packe das jetzt an. Özdemir: "Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden." AgE/rm (01.06.2023)
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