Saatgut

Bundesregierung erteilt freiem Nachbau eine Absage

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Die Bundesregierung unterstützt die Forderung nach einem uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut nicht. Das stellt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag klar. Die Züchtung einer neuen Pflanzensorte dauere je nach Kulturart mindestens zehn bis 15 Jahre, heißt es zur Begründung. Während dieser Zeit investiere der Züchter enorme Summen. Die einzige Möglichkeit zur Refinanzierung bestehe im Verkauf von Saatgut.


Laut der Bundesregierung würde ein uneingeschränktes Recht auf freien Nachbau auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Pflanzenzüchtungswirtschaft schwächen. In der Folge wäre es für internationale Saatgutkonzerne leichter, die entstehenden Marktlücken zu besetzen. Um den Herausforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft unter sich weiter ändernden Klimabedingungen begegnen zu können, müsse dafür Sorge getragen werden, dass die mittelständischen Pflanzenzüchter auch weiterhin in der Lage seien, widerstandsfähige, innovative und klimaangepasste Pflanzensorten zu entwickeln.
In Deutschland wird die Pflanzenzüchtungsforschung der Bundesregierung zufolge im Interesse der Allgemeinheit durch eine begleitende öffentliche Grundlagenforschung unterstützt. Auch die seit Jahren erfolgreiche Kooperation von öffentlicher und privatwirtschaftlicher Förderung in der angewandten Züchtungsforschung leiste einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
Zudem wird laut Bundesregierung die züchterische Bearbeitung von derzeit wirtschaftlich unbedeutenden Kulturarten für eine mögliche zukünftige Nutzung gesichert. Wirtschaftssysteme mit rein staatlicher Pflanzenzüchtungsstruktur wie beispielsweise die Getreidezüchtung in den USA hätten gezeigt, dass auf längere Sicht und je nach Wirtschaftslage und Prioritätensetzung mangels ausreichender staatlicher Unterstützung die Vielfalt und Ertragsleistung der züchterisch bearbeiteten Pflanzenarten rückläufig sei.
Nach Angaben der Bundesregierung wird bei selbstbefruchtenden Pflanzenarten nur etwa die Hälfte des verwendeten Saatgutes bei Züchtern erworben. Das bedeute, dass nur 50 % der Landwirte und Gärtner bereit seien, den Züchtungsfortschritt mit zu finanzieren. Die andere Hälfte betreibe Nachbau und entziehe sich damit der Finanzierung des Züchtungsfortschritts, von dem sie auch durch den Einsatz von Nachbausaatgut profitiere. AgE (11.08.2020)
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