Gewinnglättung

Bundesregierung erwartet Steuerausfall von 450 Millionen Euro

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Nach Schätzungen der Bundesregierung sind aufgrund der im November 2019 vom Bundestag zugunsten der Landwirtschaft beschlossenen dreijährigen steuerlichen Gewinnglättung im Geltungszeitraum 2014 bis 2022 Steuerausfälle von insgesamt 450 Mio Euro zu erwarten. Im Hinblick auf die geplante Neuregelung zum Solidaritätszuschlag heißt es in der betreffenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass für 2021 hier noch ein Aufkommen von rund 50 Mio Euro auf Einkommensteuerpflichtige entfallen dürfte, die überwiegend Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft hätten. Im Jahr 2015 zahlten diese 81,6 Mio Euro an Soli.
Wie die Bundesregierung ferner mitteilt, ist die Zahl der Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Zeitraum 2010 bis 2015 um insgesamt 12 600 zurückgegangen, und zwar von 141 324 auf 128 724. Die Zahl der Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nahm in diesem Zeitraum von 33 894 auf 27 479 ab. An Einkommenssteuer leisteten diese 2015 insgesamt 108,4 Mio Euro, im Mittel 3 940 Euro. Die Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft brachten es im selben Jahr bei der Einkommenssteuer auf ein Gesamtaufkommen von 1,645 Mrd Euro; im Schnitt waren das gut 9 000 Euro. AgE (10.02.2020)
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