Waldklimafonds

Bundesregierung verlängert Unterstützung

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben die aktuelle Förderrichtlinie Waldklimafonds (WFK) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit ist die Voraussetzung für neue Projekte aus dem Waldklimafonds über den 30. Juni dieses Jahres hinaus gegeben. Wie beide Ressorts heute in gleichlautenden Presseverlautbarungen mitteilten, stehen für 2021 allein 30 Mio Euro zur Verfügung; das sind 5 Mio Euro mehr als im vergangenen Jahr.
"Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie sehr unsere Wälder unter dem Klimawandel leiden", erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Deshalb werde weiter massiv in die Waldforschung investiert. Dafür werde jetzt weiteres Geld zur Verfügung gestellt und so Planungssicherheit gewährleistet. Das sei im Sinne aller, denn wissenschaftliche Erkenntnisse seien die Voraussetzung, um mit geeigneten, standortangepassten sowie resilienten Baumarten dem Klimawandel zu begegnen und damit den Beitrag der Wälder zur CO2-Speicherung weiter auszubauen, so die CDU-Politikerin.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze wies darauf hin, dass der Klimawandel den Wäldern mehr und mehr zusetze. "Wir müssen die Wälder dringend umbauen, um sie auf Dauer anpassungs- und widerstandsfähiger zu machen. Das gelingt am ehesten mit naturnahen und strukturreichen Wäldern, die es ermöglichen, die Artenvielfalt zu wahren und zu stärken", erläuterte Schulze. Mit dem Waldklimafonds und den zusätzlichen Mitteln, die nun zur Verfügung gestellt würden, unterstütze die Bundesregierung deshalb unter anderem die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. "Die Wälder können uns in der Klimakrise nicht helfen, solange sie selber in einem kritischen Zustand sind", gab die SPD-Politikerin zu bedenken.
Seit dem Start des Waldklimafonds 2013 haben die beiden Bundesministerien 352 Projekte mit insgesamt 122 Mio Euro gefördert. Konkret unterstützt werden den Ressorts zufolge Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotentials von Wälder und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderrichtlinie WKF wäre zur Jahresmitte 2021 ausgelaufen. Die Verlängerung steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Die Förderrichtlinie und Förderschwerpunkte sollen laut den beiden Ministerien zeitnah evaluiert und an das ab 2023 in der Europäischen Union geltende Beihilferecht angepasst werden. AgE (01.04.2021)
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