Wasserhaushaltsgesetz

Bundestag beschließt Gewässerrandsteifen auf Hangflächen

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Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag gestern das erste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, auf Flächen mit einer Hangneigung von mindestens 5 % die Abschwemmung von Düngemitteln in Gewässer zu verhindern. Dazu muss künftig auf diesen Flächen ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen eingerichtet werden. Übernommen hat der Bundestag die vom Bundesrat geforderte Klarstellung, dass die Hangneigung von 5 % innerhalb eines Abstandes von 20 m zur Böschungsoberkante vorliegen muss.
Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses waren aus der Opposition erneut kritische Stimmen zu der Neuregelung laut geworden. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, sprach von einem "faulen Deal zwischen den Ministerinnen Klöckner und Schulze". Weder die EU-Kommission noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätten die Gesetzesänderung gefordert, so Hocker. Für ihn ist ein "pauschales Bewirtschaftungsverbot" nicht nachvollziehbar, nachdem bereits in der Düngeverordnung ein spezifisches Düngeverbot bei Hangneigung geregelt sei. Landwirten, die sich im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für den Gewässerschutz engagieren, stoße insbesondere die Unionsfraktion vor den Kopf. "Dass fachliche und praktische Argumente derart missachten werden, sind wir von der Bundesregierung in der Landwirtschaftspolitik mittlerweile leider gewohnt", erklärte Hocker.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, sieht in der Verpflichtung zu einem Gewässerrandstreifen auf Hangflächen eine Teilenteignung. Für Protschka ist die Maßnahme "reine Willkür". Damit schwäche die Bundesregierung ein weiteres Mal die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft und gefährde die wirtschaftliche Existenz zehntausender bäuerlicher Familienbetriebe. Gewässerrandstreifen ergeben dem AfD-Politiker zufolge nur dann Sinn, "wenn die Landwirte Ausgleichzahlungen dafür erhalten." AgE (01.06.2020)
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