Insektenschutzpaket

Bundestag hat Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen

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Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag gestern Abend das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesrat wird dem sogenannten Insektenschutzgesetz aller Voraussicht nach heute zustimmen. Ebenfalls beschließen wird die Länderkammer die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Gesetz und Verordnung bilden zusammen das umstrittene Insektenschutzpaket, auf das sich die Koalitionsfraktionen verständigt haben. Aus den Reihen der Landwirtschaft gab es erneut Kritik an den Neuregelungen.


Die Union wolle auch künftig den erfolgreichen Weg eines kooperativen Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten gehen, versicherte derweil der für Umweltpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, anlässlich der Beschlussfassung im Bundestag. Mit der rechtlichen Absicherung bestehender freiwilliger Vereinbarungen der Länder mit der Landwirtschaft habe man dafür in den parlamentarischen Beratungen die Weichen gestellt. "Der kooperative Ansatz soll auch in Zukunft das Mittel der Wahl sein", betonte der CDU-Politiker. Es liege nun an den Ländern, in denen es solche Vereinbarungen bislang nicht gebe, diesen Weg gemeinsam mit der Landwirtschaft zu gehen.
Zudem habe man dafür gesorgt, dass vom Bund als Ausgleich für die Einschränkungen, die der Landwirtschaft aus den Insektenschutzregelungen entstünden, jährlich zusätzlich 65 Mio Euro zur Verfügung gestellt würden, betonte Stracke. Dieses Geld solle direkt an die von Einschränkungen betroffenen Landwirte fließen. Mit den bereits vorhandenen Mitteln belaufe sich die Gesamtsumme, die allein in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für den Insektenschutz bereitstünden, auf 250 Mio Euro.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, räumte ein, dass zuletzt noch wichtige Verbesserungen beim Insektenschutzpaket erreicht worden seien. Im Ergebnis bleibe aber eine grundsätzliche Schieflage, nämlich zu viele pauschale Vorgaben und Verbote und zu wenig Raum für lokale, standortbezogene Lösungen, beklagte von Elverfeldt.
Der Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Stefan Köhler, bekräftigte die Bereitschaft der Bauern, noch mehr als ohnehin schon für den Insektenschutz zu tun und freiwillige Kooperationen und Programme konsequent auszubauen. Weitere Auflagen und Verbote konterkarierten jedoch diese Ansätze und seien kontraproduktiv für Umwelt und Naturschutz gleichermaßen. AgE (25.06.2021)
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