THG-Minderungsquote

Bundestag macht Weg frei für mehr Klimaschutz im Verkehr

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Der Bundestag hat bei seiner Sitzung vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-(THG)-Minderungsquote mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus Union und SPD in einer noch vom Umweltausschuss des Parlaments geänderten Fassung beschlossen. Mit der Vorlage folgt der Bund der Neufassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die den Anteil derselben am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 angehoben hat.
In welchem Tempo und auf welches Zielniveau die THG-Minderungsquote in den nächsten Jahren steigen soll, war bis zuletzt umstritten. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht nun vor, die THG-Minderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe auf 25 % bis 2030 anzuheben. Die Bundesregierung hatte für das Zieljahr mit einer Quotenhöhe von nur 22 % geplant. Zudem wurde im parlamentarischen Verfahren festgelegt, den Hochlauf der THG-Quote zu verstetigen. Zum Jahreswechsel 2021/22 steigt die Quote zunächst von bisher 6 % auf 7 %. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird dem Gesetzesbeschluss zufolge die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Anstieg der THG-Quote übernimmt Deutschland aus Sicht der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) eine Vorreiterfunktion in der EU bezüglich der Defossilisierung des Verkehrs. Im Gesetzgebungsverfahren hatte die UFOP eigenen Angaben zufolge wiederholt eine ambitioniertere THG-Quotenregelung gefordert. Ziel müsse sein, der heimischen Landwirtschaft und der Biokraftstoffwirtschaft mittelfristig mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und gleichzeitig neuen Optionen wie Biokraftstoffe aus Reststoffen, synthetische Kraftstoffe sowie Wasserstoff durch einen technologieoffenen Ansatz Chancen für den Markteintritt einzuräumen. AgE (25.05.2021)
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