GAP-Änderungen

DBV mahnt Planungssicherheit an

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Bis Ende August wird Klarheit für das nächste Antragsjahr gebraucht.
Mit Blick auf die nationale Umsetzung der jüngsten Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat der Deutsche Bauernverband (DBV) von der heimischen Politik mehr Tempo gefordert. "Für die bald anstehende Herbsaussaat ist noch nicht vollständig und verlässlich klar, zu welchen Spielregeln die Landwirte in das GAP-Antragsjahr 2025 gehen können", mahnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Donnerstag (25.7.). Trotz Agrarpaket und Umlaufbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) bestehe noch nicht die für die Anbauplanung notwendige Klarheit.

Wie der DBV betont, wird die Zeit knapp. Spätestens Anfang August müssten die Modalitäten feststehen, damit die Landwirte noch rechtzeitig reagieren könnten. Nach Angaben des Verbandes ist der im Bundesbegleitausschuss vorgestellte 2. Änderungsantrag zum nationalen Strategieplan noch immer nicht zur Genehmigung in Brüssel eingereicht worden. Zudem diskutierten EU-Kommission, Bund und Länder noch immer über die künftigen Detailregelungen der Konditionalitätsvorgaben zum Bodenerosionsschutz (GLÖZ 5) und zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7). Die im Rahmen des Agrarpakets vorgesehenen Detailänderungen in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind aus Sicht des Verbandes außerdem mit dem Berufsstand bislang nicht ausreichend beraten worden.

Ungeachtet der jüngsten GAP-Änderungen ist die Situation für den Bauernverband auch im zweiten Jahr nach der Reform der EU-Agrarpolitik somit "nicht zufriedenstellend". Der Bedarf für Korrekturen und Verbesserungen bleibe "hoch", auch wenn in diesem Jahr bei den Ökoregelungen die Diskrepanz zwischen politischer Zielfläche und beantragter Umsetzung durch die Landwirte etwas geringer ausfallen dürfte. Weiterer Nachbesserungsbedarf wird auch bei der Konditionalität gesehen. Einige Regelungen seien immer noch "wenig praktikabel". AgE (26.07.2024)
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