Sonderhilfen

Deutschland erwägt Verzicht auf Umwidmung verfügbarer ELER-Mittel

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Die Landwirte in Deutschland werden möglicherweise nicht von weiteren, von der Europäischen Kommission ermöglichten besonderen Unterstützungsmaßnahmen profitieren können. Offenbar erwägt die Bundesregierung, von der Möglichkeit, 5 % der verfügbaren Mittel aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Sonderhilfen zur Abfederung der hohen Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft auszuzahlen, keinen Gebrauch zu machen.


Konkret geht es um freie Gelder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die von der Europäischen Kommission Mitte Mai eingeräumte Möglichkeit, einmalig an ausgewählte Landwirte bis zu 15 000 Euro sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 100 000 Euro zu zahlen, soll nach aktuellem Stand dem Vernehmen nach in der Bundesrepublik nicht zum Einsatz kommen. Die Brüsseler Behörde hatte den Mitgliedstaaten zugestanden, die Beihilfen bis zum 15. Oktober 2023 entsprechend zu verwenden.
Im Einzelnen dürfen die Mittel laut Kommission an Landwirte und Agrar- sowie Lebensmittelunternehmen gezahlt werden, die von "einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind". Die Brüsseler Behörde hatte zur Begründung festgestellt, dass die zuletzt drastischen Preissteigerungen, insbesondere für Energie, Dünge- und Futtermittel, eine Störung für den Agrarsektor und die ländlichen Gemeinschaften bedeuten und zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen bei den Unternehmen führen.
Ziel sei es, weiteren Marktstörungen entgegenzuwirken und zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen. Laut Kommissionsangaben umfasst diese Maßnahme in der gesamten Europäischen Union ein potentielles Budget von 1,4 Mrd Euro. Welchen Umfang die möglichen deutschen Mittel haben könnten, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen.
Auch von der im März von der Kommission eingeräumten Möglichkeit, Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) in diesem Jahr zum konventionellen Anbau nutzen zu dürfen, wurde von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in Deutschland kein Gebrauch gemacht. Wie der Generaldirektor der Generaldirektion für Landwirtschaft der EU-Kommission (DG AGRI), Dr. Wolfgang Burtscher, zuletzt im Interview mit AGRA-EUROPE erklärt hatte, wollen dagegen 21 Mitgliedstaaten die Ausnahme von der ÖVF im Jahr 2022 anwenden. AgE (13.06.2022)
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