Tierschutztransportverordnung

DRV kritisiert deutschen Alleingang bei Schlachttiertransporten

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Die neue nationale Tierschutztransportverordnung wird nach Einschätzung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) dazu führen, dass der Transport von Tieren zum Schlachthof an heißen Tagen künftig nur stark eingeschränkt möglich sein wird. "Je nachdem, wieviel Zeit das Ver- und Entladen beansprucht, können die LKW nur noch eine halbe bis maximal eineinhalb Stunden unterwegs sein. Das grenzt den Radius massiv ein", erklärte der neu gewählte Vorsitzende des DRV-Fachausschusses für Vieh- und Fleischwirtschaft, Patrick Wilkens, gegenüber AGRA-EUROPE.


Patrick kritisierte, dass von der Änderung der Tierschutztransportverordnung nur nationale Schlachttiertransporte betroffen seien: "Damit unterliegen sie deutlich strengeren Regelungen als die europäischen Schlachttiertransporte beziehungsweise die Transporte, die in das europäische Ausland gehen und umgekehrt."
Ab dem nächsten Jahr dürfen Schlachttiere an heißen Tagen laut Verordnung nur noch viereinhalb Stunden befördert werden. Die Festlegung von heißen Tagen wurde dahingehend definiert, dass die Außentemperatur zu keinem Zeitpunkt des Transports über 30 °C liegen darf. Zur Beförderung zählen auch die Ver- und Entladezeiten. Damit bleibt nur ein sehr enger Transportradius für Schlachttiere an heißen Tagen übrig.
Die erstmals geregelten Einschränkungen in Bezug auf den Transport an heißen Tagen trifft dem DRV zufolge ausschließlich die nationale Tierschutztransportverordnung. Bisher habe es weder national noch in der EU eine Regelung dazu gegeben. Wilkens wirft der Bundesregierung vor, in diesem Punkt allein vorzupreschen. Das europäische Recht regele Temperaturvorgaben und damit verbundene Beschränkungen ausschließlich mit zu erfüllenden Voraussetzungen hinsichtlich der Lüftungstechnik bei Langstreckentransporten. Diese müssten sicherstellen, dass die Innentemperatur während des Transports stets zwischen 0 °C und 30 °C betrage.
Bereits voll ausgeschöpft werden nach Angaben von Wilkens die vom Bundeslandwirtschaftsministerium empfohlenen Alternativen, um auch in Hitzezeiten weiterhin verlässlich Tiere zum Schlachthof fahren zu können. So könnten Transporte beispielsweise aus Genehmigungsgründen oder wegen der eingeschränkten Verfügbarkeit amtlichen Personals nicht beliebig in die kühleren Nachtstunden verlegt werden. Darüber hinaus bleibe offen, wie und wo Temperaturen gemessen werden. "Dies muss konkretisiert werden, sonst ist eine Planung gesetzeskonformer Transporte schwer", so Wilkens. Der Forderung liege die Argumentation zugrunde, dass LKW-Fahrer nach viereinhalb Stunden Fahrzeit eine Pausenzeit einlegen müssten. Diese sollte den Schlachttieren an Hitzetagen erspart bleiben. AgE (08.12.2021)
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