Corona-Pandemie

DRV-Präsident mahnt: Unternehmen arbeitsfähig halten

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Copyright: Deutscher Raiffeisenverband
Seine Forderung nach praktikablen Regelungen in der Corona-Krise hat der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bekräftigt. Es gehe darum, die Unternehmen arbeitsfähig zu halten, betonte Raiffeisenpräsident Franz-Josef Holzenkamp anlässlich der Teilnahme von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an der heutigen DRV-Präsidiumssitzung. Laut Holzenkamp betrifft dies insbesondere die Fleischwirtschaft, den Einsatz von Saisonarbeitskräften und den Güterverkehr.


Im Bereich der Fleischwirtschaft bestehe durch die Corona-Schutzmaßnahmen seit Wochen ein dramatischer Kapazitätsengpass in den Schlachthöfen: Eine halbe Million Tiere konnten dem DRV-Präsidenten zufolge bisher nicht geschlachtet werden. Wöchentlich kämen rund 80 000 Tiere hinzu. Der Personalmangel drohe sich infolge der Quarantänevorschriften für Reiserückkehrer zu den bevorstehenden Feiertagen im Dezember weiter zu verschärfen. "Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle; wir benötigen jedoch praktikable Lösungen in Form von engmaschiger Testung verbunden mit Arbeitsquarantäne, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten", so Holzenkamp.
Die Muster-Quarantäneverordnung bedrohe auch die Rohstoffversorgung unter anderem mit Getreide, Futtermitteln, Dünger und Mineralöl. Nach Holzenkamps Einschätzung würde die Versorgung binnen kürzester Zeit zum Erliegen kommen, wenn sich Schiffsbesatzungen regelmäßig in Quarantäne begeben müssten, obwohl für sie während einer Landesdurchfahrt keinerlei Infektionsrisiko bestehe.
Schließlich sorgten sich die Betriebe des Sonderkulturbereichs bereits heute um die kommende Saison. Auch im nächsten Jahr gelte es, Aussaat, Pflanzarbeiten, Pflege sowie Ernte zum jeweiligen notwendigen Zeitpunkt sicherzustellen. "Gerade der Sonderkulturbereich ist im besonders großen Maße auf die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften für den Ernteeinsatz angewiesen", stellte Holzenkamp fest. Die kurzfristigen Erleichterungen hinsichtlich Einreisevorschriften und Arbeitszeitregelungen inklusive einer Ausweitung der 70-Tage-Regelung sollten seiner Auffassung nach deshalb auch im Frühjahr 2021 Anwendung finden. AgE (13.11.2020)
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