Wolfsmanagement

Ehlers kritisiert NABU-Klage als "Schlag ins Gesicht der Weidetierhalter"

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Keinerlei Verständnis hat der Landvolkverband Niedersachsen für die vorgestern bekanntgewordene EU-Beschwerde des niedersächsischen Landesverbandes vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) gegen die Landeswolfsverordnung. Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers bewertete den vom NABU angestrengten Prozess heute als "Schlag ins Gesicht eines jeden Weidetierhalters in Niedersachsen, die mit ihrem wertvollen Engagement für den Naturschutz arbeiten".


Ehlers lässt auch das dafür vom NABU vorgebrachte Argument des Artenschutzes nicht gelten, da dessen Beschwerde nach seiner Einschätzung ausschließlich den Wolf schützen soll. "Alle durch ihn betroffenen Tierarten sowie der Naturschutz an sich als auch die wirtschaftliche Existenz der Weidetierhalter werden für diese romantische Vorstellung einer alltagstauglichen Koexistenz geopfert", warf der Landvolk-Vize dem NABU Niedersachsen vor.
Ehlers stellte noch einmal klar, dass eine wolfssichere Einzäunung von Schaf-, Ziegen- und weiteren Weidetierherden aus Sicht des Landvolks und der Weidetierhalter schlicht nicht möglich sei. Das vergangene Jahr habe eindeutig gezeigt, dass die Risszahlen trotz Einzäunung in die Höhe schnellten.
Der Landvolkvizepräsident empfiehlt dem NABU, öfter mit Weidetierhaltern vor Ort zu sprechen, denn dann wüsste er, wovon diese redeten. Mit der angeblich zielführenden Maßnahme des wolfabweisenden Herdenschutzzaunes inklusive Entschädigungszahlungen sei es jedenfalls nicht getan; so ein "Wettrüsten" könnten die Weidetiere nur verlieren, warnte Ehlers. Wolfsfreie Zonen sind deshalb nach seiner Überzeugung zumindest an der Küste ein Muss; diese seien aber nur mit Abschussquoten zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustands zu erlangen. Anderenfalls sei ein naturnaher Küsten-, Deich- und Landschaftsschutz mit Weidetieren nicht mehr möglich.
Zuvor hatte bereits Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sein Unverständnis über das Vorgehen des NABU geäußert. Der Verband habe im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit gehabt, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern. Diese seien jedoch weitgehend ausgeblieben, da man beim NABU dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimesse als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes, konstatierte Lies. AgE (08.01.2021)
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