Bayerns Wolfsverordnung

Empörung bei Naturschützern

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Die Landesregierung will keine inhaltlichen Veränderungen.
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist empört darüber, dass die bayerische Staatsregierung mit einer unveränderten Form der Wolfsverordnung jetzt in die Verbändeanhörung gegangen ist. "Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar", kritisierte der BN-Vorsitzende Richard Mergner am Montag (29.7.) nach Erhalt des Entwurfs für einen neuen Rechtsakt. Für den Fall, dass die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen wird, kündigte er eine Klage an.

Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht habe, seien die inhaltlichen Mängel offensichtlich, betonte der BN. Beispielsweise sei es nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstellen solle. Auch bei der Definition der nicht schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit übers Ziel hinausgeschossen. So seien viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt worden, berichtete der BN. Zudem bemängelte er den vergleichsweise großen zeitlichen und räumlichen Abstand, den die Landesregierung zwischen Wolfsriss und Abschuss zulassen will. Dadurch bestehe das Risiko, das Wölfe abgeschossen würden, die gar keine Weidetiere gerissen hätten. AgE (01.08.2024)
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