Glyphosat

Entscheidung über einjährige Verlängerung jetzt bei der Kommission

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
In Sachen Glyphosat obliegt die Entscheidung jetzt der Europäischen Kommission, die die Zulassung aller Voraussicht nach verlängern wird. Bei der gestrigen Abstimmung der Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss gab es erneut keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die vorgeschlagene einjährige Verlängerung der Zulassung des Herbizidwirkstoffs. Wie aus Kommissionskreisen zu vernehmen war, wird die Behörde ihren Vorschlag "zeitnah" offiziell annehmen. Bekanntlich läuft die Zulassung von Glyphosat am 15. Dezember aus.
Bei der ersten Abstimmung Mitte Oktober hatten die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) das Quorum für eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung nur knapp verfehlt. Vergeblich bemühte sich die Kommission, noch einen Mitgliedstaat zu einem Ja zu bewegen. Deutschland enthielt sich bei der heutigen Abstimmung wie schon im Oktober.
Der Vorschlag der Brüsseler Behörde über die einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die EFSA die Verzögerung.
Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend "nicht gerechtfertigt" sei. Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte. Damals hatte die Bundesrepublik unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt. Damit hatte Deutschland seinerzeit für eine qualitative Mehrheit der "Ja-Sager" gesorgt. AgE/kl (16.11.2022)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Glyphosat-Verzicht
Pflügen die wirksamste Alternative
11.04.2024 — Eine Studie des Rothamsted Research Centers zeigt, dass Pflügen die effektivste Alternative zu Glyphosat für die Unkrautbekämpfung in nordwesteuropäischen Winterweizen-Anbausystemen ist. Indes verbessern alternative Fruchtfolgen die Biodiversität, erhöhen aber die Umweltrisiken durch Herbizide. Eine integrierte Unkrautbekämpfung erfordert wiederum solide Kenntnisse der Unkrautökologie und -biologie.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutz
DBV und IVA halten sich noch bedeckt
10.04.2024 — Während sich DBV und IVA mit Blick auf das vom BMEL angekündigte "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" noch zurückhalten, sorgt die Diskussionsgrundlage dazu bei den Landwirten bereits für Verärgerung. Den Anlass dazu bildet vor allem der in dem "Ideenpapier" enthaltene Passus "Ziel ist es, - in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission - bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% zu verringern." Der Zentralverband Gartenbau warnte indes bereits davor.

xs

sm

md

lg

xl