Nordrhein-Westfalen

Erschwernisausgleich von 382 Euro pro Hektar

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In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen Erschwernisausgleich für landwirtschaftliche Betriebe, die in Naturschutzgebieten bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr nutzen dürfen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute hingewiesen. Für jeden Hektar produktiv genutzter Ackerfläche werden als Ausgleich pro Jahr 382 Euro gezahlt. Nordrhein-Westfalen ist laut eigenen Angaben neben Brandenburg das einzige Bundesland, das diesen Ausgleich bereits rückwirkend für das Jahr 2022 leistet.
Ressortchefin Silke Gorißen sieht darin einen wichtigen Beitrag, das Engagement der heimischen Landwirte für eine gute und nachhaltige Versorgung mit Agrarprodukten zu sichern. Die von den Umweltschutzauflagen betroffenen Betriebe sorgten dafür, "dass wir mit hochwertigen und schmackhaften Lebensmitteln sicher versorgt werden".
Der Erschwernisausgleich greift laut den Erläuterungen des Ministeriums bei Beeinträchtigungen aufgrund des sogenannten Insektenschutzpaketes der Bundesregierung. In dessen Rahmen hatte Berlin durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Nutzungsverbote für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, die im September 2021 in Kraft getreten sind.
Anpassungen meldete das Ressort in dem Zusammenhang auch beim Härtefallerlass. Mit diesem werden in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen vom Nutzungsverbot geregelt, etwa im Fall "erheblicher landwirtschaftlicher Schäden". Bisher konnte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Höfen Ausnahmen genehmigen, wenn ihr Ackerflächenanteil im Naturschutzgebiet mehr als 30 % betrug.
Künftig fordert das Ministerium für eine Genehmigung von Ausnahmen eine individuellere Berechnung der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden für den jeweiligen Betrieb. Hierbei werde die Zahlung des Erschwernisausgleichs angerechnet. AgE/lu (02.03.2023)
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