Geflügelpest

Erster Seuchenfall in Dithmarscher Geflügelhaltung

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Nicht einmal eine Woche nach den ersten Wildfunden in diesem Herbst ist in Schleswig-Holstein die Geflügelpest auch in einem Nutztierbestand aufgetreten. Nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums wurde am Wochenende der erste Fall der Geflügelpest des Subtyps H5N1 in einer Hausgeflügelhaltung mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen amtlich festgestellt. Zudem hätten die Amtsveterinäre diesen Subtyp bei 18 weiteren tot aufgefundenen Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt.
Wie das Ministerium weiter berichtete, war das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen am vergangenen Freitag über auffällige Tierverluste und klinische Symptome im Bestand informiert worden. Umgehend seien die erforderlichen Abklärungsuntersuchungen im Bestand eingeleitet und labordiagnostische Untersuchungen im Landeslabor Neumünster sowie im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt worden. Gemäß den rechtlichen Vorgaben erfolgte heute laut Agrarressort die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Entsorgung aller Gänse der Haltung. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km um den Betrieb besteht.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht bezeichnete die Situation als "besorgniserregend", da der Infektionsdruck schon relativ früh im Herbst hoch sei. Es müsse leider davon ausgegangen werden, dass die Geflügelpest das Land auch in diesem Winterhalbjahr in erheblichem Maß beeinträchtigen werde. Umso wichtiger sei, dass in den Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten würden, um weitere Ausbrüche in Betrieben so weit wie möglich zu minimieren, betonte Albrecht.
Der Ressortchef kündigte ein weiterhin intensives Monitoring an, damit künftige Fälle so früh wie möglich erfasst würden. In diesem Zusammenhang rief er auch die Bürger im Land dazu auf, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an die Behörden zu melden. AgE (25.10.2021)
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