Agrarpolitik

EU erlaubt bessere Förderbedingungen für Tierwohlställe

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Die Tierhalter in Deutschland können beim geplanten Umbau ihrer Ställe auf höhere Tierwohlstandards mit besseren Förderbedingungen rechnen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, konnte Agrarressortchefin Julia Klöckner auf EU-Ebene in Gesprächen mit dem Parlament und der Kommission nicht nur eine höhere Bezuschussung von entsprechenden Investitionen, sondern auch eine Verlängerung des Förderzeitraumes für Tierwohlmaßnahmen erreichen. Beide Maßnahmen werden empfohlen, um den Umbau der Tierhaltung nach dem Borchert-Konzept in der Praxis umzusetzen.
"Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohlstandards künftig mit bis zu 80 % gefördert werden können - bislang waren nur 40 % möglich. Das haben wir verdoppelt", erklärte Klöckner. Daneben sei die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, "sondern unbegrenzt". Das seien entscheidende Punkte, die den Tierhaltern die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung brächten. Denn die Landwirte bräuchten Verlässlichkeit, nicht nur für eine Legislaturperiode. "Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg", betonte Klöckner.
Investitionen in Tierwohlställe und Tierwohlmaßnahmen zählen laut Ministerium zum Förderangebot der Zweiten Säule der GAP, die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteilige sich an zentralen Maßnahmen der Zweiten Säule über die Ausgestaltung und nationale Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Das Berliner Agrarressort geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen. AgE (11.08.2021)
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