Der Schutzstatus des Wolfes gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie der Europäischen Union soll überprüft werden. Wie die Brüsseler Kommission hierzu heute erklärte, wird daher bis zum 22. September eine Faktensammlung zu diesem Thema stattfinden. Der Behörde zufolge sind Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten aufgefordert, aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen an die nun freigeschaltete E-Mail-Adresse EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu zu melden.
Laut Kommission wird dann auf der Grundlage der erhobenen Daten über einen möglichen Änderungsvorschlag entschieden. Die Behörde stellt dabei in Aussicht, dass gegebenenfalls der Status des Wolfsschutzes geändert und der Rechtsrahmen aktualisiert werden könnte. Sofern sich dies als notwendig erweisen sollte, könnte dies zu einer größeren Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang mit wachsenden Populationen dieser Spezies führen.
Vorhandene Möglichkeiten auch nutzen
Dabei betont die Kommission, dass dies eine Ergänzung der aktuell bereits vorhandenen Befugnisse lokaler und nationaler Behörden sei, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Brüsseler Beamten stellen zudem heraus, dass im Rahmen der geltenden EU-Rechtsvorschriften schon erhebliche EU-Mittel für ebensolche Maßnahmen bereitgestellt worden seien. Wo Schutzmaßnahmen "richtig und zielgenau" umgesetzt würden, hätten diese sich in der Regel als effektiv erwiesen, um Angriffsrisiken zu verhindern oder erheblich zu verringern.
Im April dieses Jahres hatte die Kommission bereits mit der Erhebung von Daten zum Wolf begonnen. Dabei griff sie auf Wissen von Sachverständigengruppen und wichtigen Interessenträgern sowie der nationalen Behörden zurück. Die Behörde stellte allerdings jetzt fest, dass diese Daten kein vollständiges und ausreichendes Lagebild erlaubten, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. Daher habe man sich nun entschieden, die Konsultation auszuweiten. AgE/kl
(05.09.2023)