GAP-Übergangsverordnung

EU-Landwirtschaftsausschuss stimmt für Trilog-Einigung

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Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat dem Entwurf der Übergangsverordnung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die kommenden zwei Jahre sowie weiteren Maßnahmen für die Landwirtschaft zugestimmt. Für die am vorigen Freitagabend im Trilog zwischen Kommission, Rat und den Volksvertretern informell getroffene Vereinbarung votierten in der gestrigen Abstimmung 40 EU-Agrarpolitiker; nur drei stimmten dagegen. Das EU-Parlament als Ganzes will in der Sitzungswoche Mitte Dezember abschließend darüber befinden; das Votum der Mitgliedstaaten wird für den Agrarrat am 14. Dezember erwartet.


Ziel der Übergangsverordnung ist die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zur neuen GAP, die nach aktuellem Stand 2023 in Kraft treten soll. Damit sind auch die Zahlungen an die Landwirte vorerst sichergestellt. Neben den Direktbeihilfen soll es den Mitgliedstaaten auch gestattet werden, die Bauern für schwere Einkommensverluste und für Einbußen aufgrund widriger klimatischer Ereignisse zu entschädigen.
Ebenfalls Teil der bisherigen Trilogeinigung ist die kürzlich vereinbarte Regelung für die Hilfen der Landwirtschaft aus dem aufgrund der Corona-Krise geschaffenen Wiederaufbaufonds in Höhe von 8,07 Mrd Euro. Wie dazu aus dem Parlament verlautete, sollen die Gelder bereits in der Übergangsphase, also den nächsten beiden Jahren ausgezahlt werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Mittel erst zwischen 2022 und 2024 freizugeben.
Rund 30 % des Betrages sollen 2021 verfügbar sein, der Rest im Folgejahr. Mindestens 37 % der Wiederaufbaumittel sind dabei für den Ökolandbau, für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen sowie den Tierschutz zu reservieren. Weitere etwa 55 % der Fondsgelder müssen zur Unterstützung von Junglandwirten oder zur Förderung von Investitionen der Betriebe genutzt werden, die zu einer "widerstandsfähigen, nachhaltigen und digitalen" Erholung der Landwirtschaft beitragen.
Zudem sieht die Einigung im Trilog vor, dass der Anteil der Wiederaufbaufinanzierung, den die Mitgliedsländer für umweltfreundliche Praktiken ausgeben, nicht niedriger als der Prozentsatz der Mittel für die ländliche Entwicklung sein darf. Schließlich verständigten sich die drei Parteien auf eine Anhebung der Obergrenze zur Gründungshilfe für Junglandwirte von 70 000 Euro auf 100 000 Euro.
Allerdings haben Polen und Ungarn aufgrund des geplanten EU-Rechtsstaatsmechanismus ein Veto gegen den Gesamthaushalt 2021 bis 2027 eingelegt. Dies betrifft auch den Wiederaufbaufonds. Sollten Warschau und Budapest bei ihrem nein bleiben, wäre eine mögliche Option für die 25 übrigen Mitgliedstaaten, wie beim Euro-Rettungsschirm einen zwischenstaatlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge zu dem Corona-Hilfspaket zu schließen. Allerdings würde dies Zeit kosten, die Hilfsgelder also erst später fließen. AgE (02.12.2020)
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