Biogasanlagen

Fachverband rechnet für 2020 erstmals mit Rückbau

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Erstmals seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor zwanzig Jahren muss für 2020 mit einem Rückbau im Biogasanlagenpark gerechnet werden. Standen 2019 den knapp 100 Neuanlagen nur 15 Betriebsaufgaben gegenüber, prognostiziert der Fachverband Biogas (FvB) für dieses Jahr bei einer etwa gleichbleibenden Zahl an Neuanlagen 250 Stilllegungen, was einem Netto-Rückbau von mehr als 160 Anlagen entsprechen würde. Um diesen Negativtrend umzukehren, fordert der Verband eine Stabilisierung des Anlagenbestandes über die Anpassung der Ausschreibungsvolumina und der Ausschreibungsverfahren, außerdem eine Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärungsanlagen sowie die Abschaffung des Flex-Deckels im EEG.


"Die Biogasbranche steht aktuell für eine verlässliche und speicherbare regenerative Energieversorgung zur Verfügung", erklärte FvB-Präsident Horst Seide heute im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz. Man müsse aber der Tatsache ins Auge sehen, dass ab jetzt der faktische Rückbau der Anlagenkapazität beginne, obwohl Biogas die wesentliche speicherbare Ergänzung zu volatilem Strom aus Wind und Sonne sei.
Nach aktuellen Zahlen des Fachverbandes haben die gut 9 500 deutschen Biogasanlagen im vergangenen Jahr 33,33 Terawattstunden (TWh) an klimafreundlichem Strom erzeugt, womit der Bedarf von über 9,5 Millionen Haushalten gedeckt werden konnte. Zusätzlich wurden aus dem laufenden Betrieb knapp 13 TWh Wärme bereitgestellt, was laut FvB einem Viertel der deutschen Stromerzeugung aus regenerativen Quellen entsprach.
Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, sieht die Biogasnutzung in Deutschland aktuell an einem Kipppunkt. In den nächsten Jahren würden viele Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom nach 20 Jahren aus dem EEG fallen. "Das sind funktionstüchtige Anlagen, in denen viel Know-how und technische Innovationen von zwei Jahrzehnten stecken", so die BEE-Präsidentin. Notwendig sei ein fairer Marktzugang für neue, aber auch für alte, noch funktionstüchtige Anlagen, für die es ab 2021 keine EEG-Vergütung mehr gebe. Denn Biogasanlagen seien nicht nur energiewirtschaftlich relevant, sondern gerade auch für den Klimaschutz. Hier müsse die Bundesregierung Perspektiven schaffen, um Klimaziele und die Ausbauziele für Erneuerbaren Energien zu erreichen. Durch die Strom- und Wärmeproduktion aus Biogasanlagen würden pro Jahr über 20 Mio t CO2 vermieden und so ein wertvoller Beitrag zur Treibhausgasminderung in der Landwirtschaft geleistet. AgE (24.07.2020)
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