Niederlande

Fast 1,5 Milliarden Euro Beihilfen zur Stickstoffreduktion genehmigt

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Der geplante Abbau der Tierbestände in der niederländischen Landwirtschaft kann jetzt durch umfangreiche Beihilfenpakete sozial abgefedert werden. Ziel der Regierung in Den Haag ist es, in Naturschutzgebieten den Stickstoffaustrag aus der Landwirtschaft massiv zu verringern. Dazu sollen bis zu 3 000 tierhaltende Betriebe aufgekauft und anschließend geschlossen werden. Wie die Europäische Kommission gestern bekanntgab, dürfen diese Tierhalter nun mit insgesamt etwa 1,47 Mrd Euro an Entschädigungszahlungen rechnen. Im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften wurden dazu jetzt von der Kommission zwei Maßnahmenpakete genehmigt.

Laut der Brüsseler Behörde sollen mit den zwei Regelungen "LBV" und "LBV-plus" Landwirte dafür entschädigt werden, dass sie ihre Tierhaltung in den überlasteten Natura-2000-Gebieten "freiwillig und endgültig" aufgeben. Die Regelungen sollen bis zum 27. Februar 2028 laufen. Voraussetzung für eine Teilnahme eines Betriebes ist, dass die von ihm derzeit verursachten Stickstoffausträge einen bestimmten Mindestwert überschreiten. Wie es dazu aus der Kommission heißt, sind diese Werte noch nicht öffentlich einsehbar. Sobald verschiedene Vertraulichkeitsfragen ausgeräumt wurden, können diese Details unter den Fallnummern SA.106555 und SA.106559 im Wettbewerbsregister der EU-Kommission eingesehen werden.

Im Rahmen der mit rund 500 Mio EUR ausgestatteten LBV-Regelung werden die Beihilfen in Form direkter Zuschüsse gewährt. Mit ihnen sollen bis zu 100 % der Verluste ausgeglichen werden, die den Landwirten entstehen, die sich zur Schließung ihrer Milchvieh-, Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe entschließen. Die mit 975 Mio Euro ausgestattete LBV-plus-Regelung steht den Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offen. Unter bestimmten Bedingungen werden hier die Landwirte mit bis zu 120 % entschädigt.

Die Brüsseler Kommissionsbeamten stellten zu ihrer Entscheidung fest, dass die positiven Auswirkungen dieser Beihilfen etwaige Verzerrungen im Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen würden. Dem Vernehmen nach hatte es hierzu in der Kommission einige Bedenken gegeben. Die Verpflichtung, keine tierische Erzeugung zu betreiben, ist auch für jeden künftigen Käufer oder Nutzer der betreffenden Flächen bindend. AgE/kl (03.05.2023)
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