GAP-Reform

Fortschritte bezüglich des Weinsektors

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Der "Super-Trilog" zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat offenbar zumindest in einigen Bereichen konkrete Fortschritte gebracht. Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) gestern berichtete, konnten sich EU-Kommission, Europaparlament und Agrarrat am Freitag unter anderem darauf verständigen, das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal 1 % bis zum Jahr 2045 zu verlängern. Dabei seien zwei Halbzeitüberprüfungen zur Evaluierung vorgesehen.
Ferner soll es dem DWV zufolge einen einheitlichen und spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Nährwert- beziehungsweise Brennwertdeklaration sowie die Angabe von Zutaten geben, die nur für den Brennwert eine verpflichtende Angabe auf dem Etikett vorsieht. Die Zutatenliste werde hingegen auch in elektronischer Form ermöglicht. Im Bereich der neuen EU-Weinbaukategorie „entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ sollen nach Verbandsangaben künftig zumindest die Regelungen für eine anteilige Entalkoholisierung auch für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten.
DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Geschäftsführer Christian Schwörer begrüßten die Fortschritte. Insbesondere die Regelung zu den Neupflanzrechten entspräche den Erwartungen der Erzeuger. Der Trilog zur GAP-Reform wird voraussichtlich am 16. April fortgesetzt und sich dann mit den Strategieplänen befassen. Die Gemeinsame Marktordnung (GMO) und die horizontale Verwaltungsverordnung stehen nach derzeitigem Stand in der zweiten Aprilhälfte auf dem Programm. AgE (30.03.2021)
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