Bodenmarkt

Freibetrag bei Grunderwerbsteuer

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Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hält an ihrem Ziel fest, den Landkauf für Betriebe und Existenzgründer steuerlich zu erleichtern. Ein in ihrem Auftrag angefertigtes Rechtsgutachten untermauert den Vorschlag, eine Freibetragsregelung für die Grunderwerbsteuer bei landwirtschaftlichen Flächenkäufen einzuführen.

Laut AbL würde die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bis zu einer bestimmten Schwelle Käufer erheblich entlasten. "Eine Freibetragsregelung verursacht geringe Kosten, hat aber eine hohe Wirksamkeit, Agrarflächen in bäuerlicher Hand zu halten und die Voraussetzungen für junge Menschen, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen möchten, zu verbessern", so der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz.
Steuermindereinnahmen gering
Die unter Federführung der Berliner Rechtswissenschaftlerin Prof. Antje Tölle und der Rechtsanwälte Dr. Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg und Dr. Moritz Mühling erarbeitete Studie kommt zum Ergebnis, dass die Steuermindereinnahmen der Länder infolge einer Freibetragsregelung im Verhältnis zum Gesamtaufkommen an Grunderwerbsteuer aller Voraussicht nach "vernachlässigbar gering" sein würden. Keine Probleme erwarten die Juristen hinsichtlich der Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit dem EU-Beihilferecht. Eine nachhaltige Förderung von landwirtschaftlichen Existenzgründungen sowie eine breite Eigentumsstreuung auf dem Bodenmarkt könnten den Autoren zufolge über Haltefristen sichergestellt werden. Sie schlagen vor, neben der tatsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung der erworbenen Flächen auch vorzugeben, dass diese Flächen mindestens fünf Jahre im Eigentum der Erwerber bleiben müssen.
Handlungsbedarf auf dem Bodenmarkt
Die AbL begründet ihre Initiative mit dem unverändert hohen Druck auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Der "massive Anstieg der Kaufpreise" für Agrarflächen und das "zügellose Agieren außerlandwirtschaftlicher Investoren" gingen ungebremst weiter, nachdem die Vorhaben von einigen Ländern gescheitert seien, Agrarstrukturgesetze zu verabschieden.
Schulz forderte die Bundesregierung auf, nun selbst aktiv zu werden. Erst im Januar hätten die Ampelfraktionen als Reaktion auf die Bauernproteste im Bundestag einen Antrag mit Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft verabschiedet, der zum beschlossenen "Agrarpaket" geführt habe. Unbeantwortet bleibe darin die Frage, wie landwirtschaftlichen Betrieben vor dem Hintergrund von Flächenkonkurrenzen und Preisentwicklung der Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen erleichtert werden könne. AgE (10.07.2024)
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