Schlachthofschließungen

Geflügelwirtschaft fordert bundeseinheitlichen Notfallplan

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Vor dem Hintergrund von Schlachthofschließungen bei auftretenden Corona-Infektionen von Mitarbeiten hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die Bundesregierung dazu aufgerufen, zeitnah einen bundeseinheitlichen Notfallplan zu erarbeiten. Gebraucht würden verbindliche Grundregeln und abrufbare Informationen, die im Bedarfsfall von den verantwortlichen Behörden vor Ort als Entscheidungshilfe herangezogen werden könnten, erklärte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke am Donnerstag in Berlin.


Bislang sei die Schließung von Schlachthöfen infolge vermehrter Corona-Infektionen jeweils eine Einzelfallentscheidung der Landkreise, die die einzelnen Behörden vor große Herausforderungen stelle und zu massiven Problemen in den Bereichen Tierschutz und Ernährungssicherung führen könne, betonte Ripke. Deshalb müssten bei der Entscheidung über eine Betriebsschließung nicht nur der Gesundheitsschutz der Menschen, sondern auch der Tierschutz und die Ernährungssicherung berücksichtigt werden.
"Die Einstufung als systemrelevante Branche, welche unsere Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe explizit durch die Politik erhalten hat, gilt für die Ernährungssicherung genauso wie für den Tierschutz; beide stellen hohe Anforderungen dar und dürfen am Ende nicht durch unverhältnismäßige Schließungen ad absurdum geführt werden", stellt Ripke fest. Ein Notfallplan sollte auf Basis fortlaufend aktualisierter Daten in einer neu zu schaffenden Datenbank erstellt werden.
Als wichtige Parameter dafür nannte der ZDG-Präsident die Leistung aller deutschen Schlachtbetriebe für die entsprechende Tierart, deren örtliche Lage, die hergestellten Produkte und Produktionserfordernisse sowie die Reservekapazitäten der Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen. Damit könnte abgewogen werden, inwieweit Schlachtmengen eines Unternehmens im Bedarfsfall durch andere Schlachtereien übernommen werden könnten.
Für die Abwägung einer kompletten Schließung des Schlacht- und Verarbeitungsbetriebs müssten alternativ notwendige Auflagen zur Gesundheitsvorsorge definiert werden, so Ripke. Die Möglichkeiten von Schlachtunternehmen, eine betriebsspezifische, kontrollierte Arbeitsquarantäne sicherzustellen, sowie der Umfang der freiwillig durchzuführenden Prophylaxe-Testungen von Mitarbeitern seien ebenfalls zu erfassen. AgE (25.07.2020)
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