Mais

Große wirtschaftliche Schäden durch fehlenden Beizschutz

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Der fehlende Beizschutz beim diesjährig verwendeten Maissaatgut hat auf Deutschlands Feldern zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden durch Vogel- und Wildfraß sowie Fritfliegenbefall geführt. Das berichtet das Deutsche Maiskomitee (DMK) in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "mais". Die Ergebnisse einer Umfrage zeigten, dass es im auflaufenden beziehungsweise jungen Mais hierzulande auf zusammen 440 000 ha oder 16 % der gesamten Anbaufläche Fraßschäden gegeben habe. Verursacht worden seien diese vor allem durch Krähen, gefolgt von Schwarzwild, Fasan, Kranich und Taube. Aufgrund der Schäden seien 66 000 ha Mais neu bestellt worden.


Als "überraschend hoch" wertet das DMK auch den diesjährigen Fritfliegenbefall. Bundesweit seien den Umfrageergebnissen zufolge 355 000 ha beziehungsweise 13 % der Gesamtanbaufläche betroffen gewesen. Aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sei zusätzlich Drahtwurmbefall gemeldet worden. Wegen der Schädlinge seien in Deutschland 8 800 ha neu bestellt worden. Den durch Nach- beziehungsweise Neuansaat insgesamt auf den heimischen Maisfeldern verursachten wirtschaftlichen Schaden beziffert das DMK auf rund 30 Mio Euro in diesem Jahr.
Als Grund für die deutlichen Schäden nennt das Maiskomitee, dass in diesem Jahr zur Saatgutbeizung neben der Abwehr samen- und bodenbürtiger Schaderreger durch einen fungiziden Wirkstoff auch kein Repellent als Schutz vor Vogelfraß und kein insektizid zur Vermeidung von Fritfliegenschäden in Deutschland zur Verfügung gestanden habe. In den Jahren zuvor sei das Saatgut sehr häufig mit dem Wirkstoff Methiocarb als Schutz vor Fritfliege und Vogelfraß ausgestattet gewesen. Der Wirkstoff sei allerdings im Herbst 2019 von der Europäischen Union verboten worden, weshalb man in Deutschland die Zulassung widerrufen habe.
Angesichts der nun entstanden großen Schäden fordert das DMK, den notwendigen Schutz des Saatgutes in den Abwägungsprozess zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zur inländischen Saatgutbehandlung einfließen zu lassen. Ebenso müssten die Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Landwirte in die Betrachtung einbezogen werden. Nicht zu vergessen seien schließlich die intensiven Bemühungen von Behörden und Aufbereitungsstellen um eine qualitativ hochwertige Saatgutbeizung. AgE (31.10.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl