Bei der Düngung mit einem Zentrifugalstreuer ohne zertifizierte Randstreueinrichtung sind Mindestabstände von vier Metern zu Gewässern einzuhalten. Ist der Streuer mit einer Randstreueinrichtung ausgerüstet, kann bis auf einen Meter Abstand vom Gewässer gedüngt werden. Flüssigdünger hingegen lässt sich mit der Präzision einer Pflanzenschutzmaßnahme applizieren.
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(16.06.2021)