Insektenschutzpaket

Kabinett beschließt Klöckner-Schulze-Kompromiss

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Die Bundesregierung hat das Insektenschutzpaket auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss heute den Entwurf für ein Insektenschutzgesetz sowie den Änderungsentwurf zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung, mit dem insbesondere der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Gebieten und an Gewässern eingeschränkt werden soll. Festgeschrieben wird der Ausstieg glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel Ende 2023.


Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigten sich zufrieden mit dem Kompromiss. Beide verwiesen darauf, dass die zwischen ihren Ressorts erreichte Verständigung den Belangen des Insektenschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen Rechnung trage. Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht der Neuregelung trotz der Verbesserungen weiter ablehnend gegenüber und fordert substantielle Änderungen. Der Industrieverband Agrar (IVA) nahm insbesondere das geplante Glyphosat-Verbot aufs Korn. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wertet das Paket indes als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Die Verhandlungen zwischen den Ressorts standen lange auf des Messers Schneide. Erst ein Machtwort der Bundeskanzlerin hatte den Weg frei gemacht für die heutige Kabinettsbefassung. In den Verhandlungen hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium noch deutliche Korrekturen im Verordnungsentwurf erreicht. So sollen Sonderkulturen ebenso wie der Anbau zur Pflanz- und Saatgutvermehrung vom geplanten Anwendungsverbot für Herbizide und Insektizide in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten außerhalb der nationalen Schutzgebiete ausgenommen werden. Dort soll kooperativen Insektenschutzkonzepten zunächst generell Vorrang gegenüber dem Ordnungsrecht eingeräumt werden.
Im Jahr 2024 soll dann überprüft werden, ob auf den Ackerflächen der Pflanzenschutzmitteleinsatz zurückgegangen ist. Betroffen sind Schätzungen zufolge bundesweit rund 110 000 ha Ackerland. Auf Grünland in FFH-Gebieten soll der Herbizid- und Insektizideinsatz hingegen sofort verboten werden.
"Insektenschutz und Erntesicherung geht zusammen", stellte Klöckner in der Bundespressekonferenz fest. Wichtig sei insbesondere, dass kooperative Ansätze erhalten blieben. Es werde sichergestellt, dass von den Ländern entwickelte Wege nicht unterlaufen würden. In einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss unterstreicht Klöckner den Vorzug von kooperativen Lösungen vor Ort gegenüber dem Ordnungsrecht. Im parlamentarischen Verfahren müsse unter anderem eine gesetzliche Absicherung von solchen Ansätzen sowie die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen geprüft werden. AgE (11.02.2021)
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