Pflanzenschutz

Kein Einfuhrverbot für Lebensmittel bei unbedenklichen Rückständen

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Für Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, die Rückstände von in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufweisen, plant die Bundesregierung kein Einfuhrverbot, sofern diese Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind. Auf dieses Vorgehen "im Einklang mit dem einschlägigen EU-Recht" verweist die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, in der es um die Auswirkungen eines Exportverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel geht. Grundsätzlich gelte aber weiterhin, dass Lebensmittel, die mit gesundheitlich nicht sicheren Rückständen von in der EU als gesundheitsschädlich eingestuften, nicht genehmigten Wirkstoffen belastet seien beziehungsweise den EU-weiten Rückstandshöchstgehalt überschritten, in der EU nicht verkehrsfähig seien.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Mitte September mitgeteilt, an einem Ausfuhrverbot für Pflanzenschutzmittel zu arbeiten, die in Deutschland produziert werden, deren Einsatz aber in der Europäischen Union verboten ist. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es in der EU keine digital auswertbare Datengrundlage über die Ursachen gebe, warum bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht genehmigt würden. Wohl aber gebe es Daten zu den Gesamtmengen der Ausfuhren von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln aus Deutschland sowie Angaben zu Mengen ausgeführter Wirkstoffe, die aktuell in der EU nicht mehr genehmigt seien und die bestimmte Toxizitätskriterien erfüllten.
Demnach sind die Ausfuhren "aller Wirkstoffe außer Kohlendioxid" aus Deutschland seit 2012 von damals 65 467 t auf 46 720 t im Jahr 2021 kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Ausfuhren der „Wirkstoffe mit bestimmten Toxizitätsmerkmalen“ sind in diesem Zeitraum rückläufig gewesen, und zwar von 10 273 t auf 7 172 t. Angaben zu den Zielländern der deutschen Ausfuhren von Pflanzenschutzmitteln liegen laut Regierung nicht vor.
Mit dem angestrebten Exportverbot für in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel werde das Ziel verfolgt, in erster Linie einen Beitrag zum Schutz von Kleinbauern insbesondere im globalen Süden zu leisten, heißt es in der Antwort. Überdies sei dies ein Beitrag zur Herstellung einer größeren Kohärenz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Laut der Bundesregierung führt es zu einem "Doppelstandard", wenn Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die gesundheitsgefährdend und deshalb in der EU verboten sind, von Landwirten in Drittländern verwendet werden. Ein solcher Doppelstandard bedeute auch einen Wettbewerbsnachteil für die Landwirte in Deutschland; daher sei eine Beendigung der Ausfuhr solcher Pflanzenschutzmittel ein "Level-Playing-Field", also die Gewährleistung gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer des Marktes. AgE/jo (09.11.2022)
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