Kastenstandhaltung

Keine Einigung der Staatssekretäre

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Die Neuregelung der Kastenstandhaltung liegt weiter auf Eis. Die Agrarstaatssekretäre des Bundes und der Länder konnten sich heute nicht auf einen Kompromiss verständigen. Aller Voraussicht nach wird die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung damit nicht in der kommenden Woche im Bundesrat behandelt. Eine Entscheidung wird nun erst für die Sitzung der Länderkammer am 15. Mai angestrebt. Im April steht dort die Düngeverordnung auf der Tagesordnung. Deren Beschlussfassung soll offenbar nicht durch mögliche Quervereinbarungen mit der Kastenstandhaltung aufs Spiel gesetzt werden.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, kritisierte die erneute Verschiebung als "Offenbarungseid der Politik". Seiner Einschätzung nach stehen ökonomische Interessen der Sauenhalter sowie mögliche finanzielle Folgen für die Bundesländer im Vordergrund. Die geforderte Umsetzung der sogenannten "Magdeburger Urteils" von Ende 2015 spiele nur noch eine untergeordnete Rolle, so Schröder. AgE (04.03.2020)
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