GAP-Durchführungsverordnungen

Keine Kabinettsbefassung in dieser Woche

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Der Zeitplan für die Durchführungsverordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommt ins Rutschen. Entgegen dem Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird das Bundeskabinett die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung morgen nicht beschließen. Es gebe noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Agrarressort und dem Bundesumweltministerium, hieß es zur Begründung.


Erschwert wurde eine Einigung dadurch, dass Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth an der Weltklimakonferenz in Glasgow teilnimmt und ein geplantes Telefonat mit Staatssekretärin Beate Kasch vom Landwirtschaftsministerium offenbar nicht in der gebotenen Länge und Gründlichkeit geführt werden konnte. Zu den offenen politischen Fragen zählt insbesondere die Mittelbereitstellung für die Öko-Regelungen.
Damit ist es sehr fraglich, ob der Bundesrat wie vorgesehen am 26. November die Verordnungen beschließen kann. Voraussetzung dafür wäre, dass im Verlauf der kommenden Woche ein Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren zustande käme. Die letzte Bundesratssitzung dieses Jahres findet am 17. Dezember statt. Die Verordnungen sind Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans, der bis Jahresende bei der EU-Kommission eingereicht werden muss. AgE (03.11.2021)
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