Abstimmung im Agrarausschuss

Keine Mehrheit für längeren Übergang zum Mindesttransportalter von Kälbern

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Es bleibt dabei: Das Mindestalter für den Transport von Kälbern wird zum 1. Januar 2023 von bisher 14 auf 28 Tage angehoben. Ein niedersächsischer Antrag, die Übergangsfrist für die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung der Tierschutztransportverordnung von einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern, ist heute im Agrarausschuss des Bundesrates knapp gescheitert. Im Januar war die Beratung im Ausschuss bis auf weiteres vertragt worden. Niedersachsen hatte jetzt die Wiederaufsetzung beantragt.
Hauptargument in Hannover ist eine drohende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der hiesigen Betriebe. Verweisen wird auch darauf, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt habe und sich in Brüssel ebenfalls eine Mehrheit für die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber abzeichne. Außerdem müsse man den hiesigen Tierhaltern bei der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kälberhaltung ausreichend Zeit für die Anpassung einräumen, so Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zur Begründung der Initiative.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Niedersachsen hatten im Vorfeld der heutigen Abstimmung an die Ausschussmitglieder appelliert, dem Antrag nicht zuzustimmen, sondern an der im Juni 2021 vom Bundesrat beschlossenen Regelung festzuhalten. Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder hatte vor unnötigen und vermeidbaren Leiden für die Kälber gewarnt, sollte die Übergangszeit verlängert werden. Tierschutz dürfe nicht wirtschaftlichen Argumenten untergeordnet werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet indes erhebliche Marktverwerfungen AgE (21.06.2022)
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