DBV-Einschätzung

Öko-Regelungen werden teilweise ungenutzt bleiben

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Anpassungen bei den Öko-Regelungen in der Ersten Säule mahnt der Deutsche Bauernverband (DBV) an. Ihm zufolge sollten bereits für das Antragsjahr 2024 die Fördersätze bei einer Reihe von bestehenden Maßnahmen angehoben werden. Hintergrund ist die Befürchtung, dass ein beträchtlicher Teil der Öko-Regelungen in diesem Jahr aufgrund zu niedriger Fördersätze ungenutzt bleibt. Die Sätze liegen dem Bauernverband zufolge weit unter den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen. Sie seien auch im Vergleich zu höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder in der Zweiten Säule oft nicht attraktiv genug.
Der mit den Landesbauernverbänden abgestimmte Änderungsvorschlag sieht unter anderem vor, den Fördersatz der Öko-Regelung 2, "mindestens fünf Fruchtarten im Ackerbau mit mindestens 10 % Leguminosen", auf wenigstens 75 Euro/ha anzuheben. Der mit der Öko-Regelung 1 platzierte Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz sollte laut DBV für Dauergrünland mit einer Förderung von 50 Euro/ha geöffnet werden. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Verband im Hinblick auf eine Vereinfachung der Öko-Regelung 1 c für Dauerkulturen sowie eine Umsetzung der Ökolandbauförderung auch für verpflichtende Stilllegungsflächen nach dem Standard 8 für einen „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) der Flächen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert der DBV auf, auf Basis der Daten zur Inanspruchnahme der Öko-Regelungen möglichst umgehend Nachbesserungen vorzunehmen und den GAP-Strategieplan zu korrigieren. Darüber hinaus schlägt der Bauernverband inhaltliche Verbesserungen für das Antragsverfahren ab 2025 vor. Unbedingt notwendig sei eine Verbesserung des Förderangebots für Grünland.
Der DBV verweist darüber hinaus erneut auf seinen Vorschlag, eine Grünland-Klimaprämie einzuführen sowie Futter- und Körnerleguminosen zu fördern. Bei Dauerkulturen seien sowohl die bestehenden Vorgaben praktikabler zu gestalten als auch das Maßnahmenangebot an Öko-Regelungen zu verbessern. Bei einzelnen Öko-Regelungen müssten die Förderbedingungen vereinfacht werden. AgE/rm (23.05.2023)
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